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BackDrei Bundesländer fordern Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes
Drei Bundesländer fordern Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes
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Die Welt01.06.2026Politik2 dk okumaGermany

Drei Bundesländer fordern Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes

Auf einen Blick

  • Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen auf der Justizministerkonferenz eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes.
  • Sie fordern einen Prüfmechanismus für Standesämter, um "offenkundigen Missbrauch" zu verhindern.
  • Die Debatte erhält neue Aufmerksamkeit durch den Fall eines Rechtsextremisten.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Drei Bundesländer fordern eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes, das eine Änderung des Geschlechtseintrags vereinfacht. Die Debatte wird durch den Fall eines Rechtsextremisten neu entfacht, der nach einer Geschlechtsänderung mutmaßlich eine Unterbringung im Frauengefängnis anstrebte.

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Drei Bundesländer drängen laut einem Medienbericht auf eine Verschärfung des Selbstbestimmungsgesetzes. Derzeit genügt für eine Änderung des Geschlechtseintrags eine Erklärung beim Standesamt. Zuvor waren dafür zwei psychiatrische Gutachten sowie ein Gerichtsbeschluss erforderlich.

Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wollen sich auf der Justizministerkonferenz am 11. und 12. Juni in Hamburg für einen Prüfmechanismus einsetzen. Dieser soll Standesämtern ermöglichen, bei „offenkundigem Missbrauch“ einzugreifen, berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf einen Beschlussvorschlag. Nach dem Vorstoß der drei Länder soll gesetzlich festgelegt werden, unter welchen objektiv nachvollziehbaren Voraussetzungen Standesämter bei Verdachtsfällen tätig werden können.

Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) betonte gegenüber der Zeitung, das Gesetz sei für Betroffene ein wichtiger Schritt zu mehr Anerkennung und Selbstbestimmung. Umso wichtiger sei es, Missbrauch zu verhindern. Jeder Einzelfall könne das Ziel eines respektvollen Umgangs mit Geschlechtsidentitäten gefährden.

Der Bundestag hatte das Selbstbestimmungsgesetz im April 2024 verabschiedet. Seit dem 1. November 2025 ist es in Kraft, Anmeldungen bei den Standesämtern waren bereits ab August möglich. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD ist eine Überprüfung des Gesetzes bis spätestens Ende Juli 2026 vorgesehen.

Neue Aufmerksamkeit erhielt die Debatte durch den Fall des Rechtsextremisten Marla Svenja Liebich. Der wegen Volksverhetzung rechtskräftig Verurteilte änderte nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes sein Geschlecht und nahm den Namen Marla-Svenja Liebich an – mutmaßlich auch deshalb, um in einem Frauengefängnis untergebracht zu werden. Vor Haftantritt floh Liebich ins Ausland, wurde jedoch später festgenommen. Am Montag ordnete ein Gericht in Tschechien die Auslieferung nach Deutschland an.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Die Justizministerkonferenz wird die Forderung nach einem Prüfmechanismus für das Selbstbestimmungsgesetz prüfen.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Tagen

  • Es wird eine Debatte über die Ausgestaltung der "offenkundigen Missbrauch"-Klausel geben.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Wochen

Offene Fragen

  • Welche konkreten "objektiv nachvollziehbaren Voraussetzungen" sollen für ein Eingreifen der Standesämter gelten?
  • Wie wird die Balance zwischen der Verhinderung von Missbrauch und dem Schutz der Rechte von Transpersonen gewährleistet?
  • Welche Haltung nehmen die anderen Bundesländer zur Forderung der drei Länder ein?
  • Wie wird die Unterbringung von Marla Svenja Liebich im Frauengefängnis gehandhabt, falls sie ausgeliefert wird?

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This article was originally published by Die Welt.

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