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Ehevertrag: Was gilt ohne und mit Vertrag?
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Ehevertrag: Was gilt ohne und mit Vertrag?

Auf einen Blick

  • Ein Ehevertrag regelt Vermögensaufteilung bei Scheidung.
  • Ohne Vertrag gilt Zugewinngemeinschaft mit gesetzlichen Regeln.
  • Kosten für Verträge variieren je nach Aufwand und Notar-/Anwaltshonoraren.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Ein Ehevertrag wird oft als unromantisch angesehen, doch ohne ihn gelten starre gesetzliche Regeln, die für bestimmte Personengruppen teuer werden können.

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Ein Ehevertrag gilt als unromantisch. Doch ohne Vertrag gelten starre Regeln. Für Unternehmer, Immobilienbesitzer und Paare mit Kindern kann das teuer werden. Katharina Schneider 16.06.2026 - 09:01 Uhr Artikel anhören

Frisch verheiratet: Einen Ehevertrag schließt man am besten zu Beginn der Ehe. Foto: Getty Images

Frankfurt. Unromantisch, unnötig, teuer – das sind typische Argumente gegen einen Ehevertrag. Was viele übersehen: Mit der Hochzeit schließt jedes Paar automatisch einen Vertrag, aber nicht mit individuellen Regelungen, sondern mit den gesetzlichen Standards. Nicht immer passen diese zur persönlichen Lebenssituation.

Dann kann ein Ehevertrag sinnvoll sein. Die Kosten fallen je nach Einzelfall sehr unterschiedlich aus. Im Handelsblatt ordnen Anwältinnen und Notarinnen ein, welche Regeln ohne Ehevertrag gelten, wie sich die Gebühren zusammensetzen und wo sich Geld sparen lässt.

Was gilt ohne Ehevertrag?

Ohne individuellen Ehevertrag befinden sich Paare nach der Hochzeit in einer Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung teilen sie die Vermögenswerte, die sie während der Ehe erwirtschaftet haben, über den Zugewinnausgleich auf. Schenkungen und Erbschaften bleiben dabei außen vor.

Ist ein Partner Gesellschafter eines erfolgreichen Unternehmens, kann der Zugewinn am Ende der Ehe sehr hoch ausfallen. Auch Immobilien können den Betrag enorm steigern. Selbst bei einem Objekt, das vor der Hochzeit gekauft wurde, fließt die Wertsteigerung, die während der Ehe erzielt wurde, in den Zugewinn ein.

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Auch die Rentenanwartschaften werden zwischen den Partnern aufgeteilt. Damit sind die Ansprüche auf Altersrente bei Erreichen des Renteneintrittsalters gemeint. Dies wird als Versorgungsausgleich bezeichnet. Zusätzlich kann ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.

Wie berechnet sich der Zugewinnausgleich?

Angenommen, der Mann hat nichts in die Ehe eingebracht und zwischendurch keine Einkünfte beigesteuert. Das Vermögen der Frau dagegen hat sich von 100.000 auf 300.000 Euro erhöht. Dann müsste sie ihm bei der Scheidung die Hälfte des Betrags zahlen, der während der Ehe hinzugewonnen wurde – in diesem Beispiel also 100.000 Euro.

Als Grundlage für solche Berechnungen sollten die Partner für den Tag der Hochzeit ihr Vermögen dokumentieren. „Wird das Anfangsvermögen nicht belegt, rechnet das Gericht beim Zugewinnausgleich mit null Euro“, sagt Eva Becker, Fachanwältin für Familienrecht aus Berlin. Dadurch müsste ein höheres Vermögen mit dem künftigen Ex-Partner geteilt werden.

Was regelt der Ehevertrag?

Bei einem individuellen Ehevertrag handelt es sich meist um eine sogenannte modifizierte Zugewinngemeinschaft. „Grundsätzlich kann in einem solchen Vertrag alles geregelt werden – solange ein Partner nicht völlig übervorteilt wird“, sagt Becker. Andernfalls könne ein Gericht den Vertrag für sittenwidrig erklären.

Das könne zum Beispiel passieren, wenn ein Partner komplett von der Aufteilung der Rentenansprüche ausgenommen würde, ohne ihm dafür einen finanziellen Ausgleich zu zahlen.

Grundsätzlich kann in einem Ehevertrag alles geregelt werden – solange ein Partner nicht völlig übervorteilt wird. Eva BeckerFachanwältin für Familienrecht

Zu den häufigen Regelungen eines Ehevertrags gehört, dass Gesellschaftsanteile oder Immobilien, die nicht gemeinsam angeschafft wurden, vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Zudem werden oftmals nacheheliche Unterhaltszahlungen vereinbart, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. „Solche Vereinbarungen treffen insbesondere Paare mit Kinderwunsch“, sagt Becker.

Die Anwältin beobachtet, dass sich vermehrt gut ausgebildete und beruflich erfolgreiche Frauen einen Ehevertrag wünschen. „Sie können sich ausrechnen, was es für ihre Karriere und ihr Einkommen bedeutet, wenn sie ihre berufliche Arbeitszeit zugunsten der Kindererziehung reduzieren“, sagt Becker. „Deshalb möchten sie vorab regeln, wie eine solche Reduzierung kompensiert wird.“ Das könne etwa über Unterhaltszahlungen geschehen.

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Auch nach Erfahrung von Hannah-Silvia Heise, Anwaltsnotarin aus Darmstadt, ist die Aufteilung von Erwerbs- und Carearbeit ein häufiges Streitthema zwischen Paaren.

„Ich lege in meinen Verträgen viel Wert auf eine ausführliche Präambel“, sagt Heise. „Darin kann man zum Beispiel festhalten, wie sich die Partner die Aufteilung der Erwerbs- und Carearbeit zu Beginn der Ehe vorgestellt haben. Ist es in der Praxis doch anders gelaufen, kann man beim Scheitern der Ehe auf die ursprünglichen Pläne Bezug nehmen.“

Was viele nicht wissen: Um sich vor möglichen Schulden des Partners zu schützen, braucht es keinen Ehevertrag. Solange die Partner nicht gemeinsam einen Kredit aufnehmen oder füreinander bürgen, hat jeder seine eigene Kasse. Allerdings wirken sich Schulden bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs aus.

Wann wird der Ehevertrag geschlossen?

Ein Ehevertrag kann zu jedem Zeitpunkt einer Ehe geschlossen werden. Häufig geschieht dies kurz vor der Hochzeit. Doch auch vor einer Scheidung ist ein Ehevertrag noch möglich, dann wird er Scheidungsfolgenvereinbarung genannt.

Wer erstellt den Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann sowohl von einer Notarin als auch von einer Fachanwältin für Familienrecht erstellt werden. Viele Regelungen erfordern allerdings eine notarielle Beurkundung. Dazu gehören Änderungen des Güterstands sowie Regelungen zu Immobilien und zum Unterhalt. Der anwaltlich erstellte Vertrag muss dann noch vom Notar beurkundet werden.

Wichtig für die Entscheidung zwischen Notar und Anwalt: Während Anwälte die Interessen ihrer jeweiligen Mandanten vertreten, müssen Notare neutral zwischen beiden Partnern vermitteln. Deshalb können Paare gemeinsam einen Notar beauftragen, für eine individuelle Interessenvertretung braucht jedoch jeder Partner einen eigenen Anwalt.

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Der Anwalt des einen Partners entwirft den Vertrag, der Anwalt des anderen prüft ihn anschließend. „Dabei dürfte das Honorar für den zweiten Anwalt niedriger ausfallen als für denjenigen, der den Vertrag erstellt hat“, sagt Becker.

Welche Kosten entstehen beim Notar?

Notare müssen stets nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abrechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Geschäftswert. „Individuelle Vereinbarungen sind nicht erlaubt, deshalb kostet die gleiche Leistung auch bundesweit bei jedem Notar das Gleiche“, sagt Sophie Godt-Nordhues, Mitglied der Geschäftsführung der Bundesnotarkammer in Berlin.

Wie sich der Geschäftswert bei einem Ehevertrag zusammensetzt, hängt von den einzelnen Regelungen ab. Zentral ist das sogenannte modifizierte Reinvermögen. Dafür werden von der Summe des Vermögens die Schulden abgezogen – maximal allerdings bis zur Hälfte des Aktivvermögens.

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Ein Beispiel: Ein Paar hat bei Vertragsschluss ein modifiziertes Reinvermögen in Höhe von 500.000 Euro und will den Zugewinnausgleich für alle Fälle der Beendigung der Ehe mit Ausnahme des Todesfalls ausschließen. Zudem wird für drei Jahre eine nacheheliche Unterhaltszahlung in Höhe von monatlich 1200 Euro vereinbart, der Versorgungsausgleich wird ausgeschlossen. Dann würde der Notar für das Beurkundungsverfahren insgesamt 2446 Euro in Rechnung stellen.

Sollen dagegen nur Gesellschaftsanteile an einem Unternehmen vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden, würde nur deren Wert als Geschäftswert für die Gebührenberechnung genutzt. Analog dazu wird auch die Gebühr für eine Unterhaltsvereinbarung berechnet: Sagt ein Partner dem anderen ab der Scheidung für drei Jahre monatlich 1200 Euro zu, ergibt sich aus der Summe der Geschäftswert.

„Bei Regelungen zum Versorgungsausgleich ist die Bestimmung des Geschäftswerts sehr einzelfallabhängig. Sind Regelungen hierzu gewünscht, kann der Notar im Rahmen der Erstberatung Auskunft über die zu erwartenden Kosten geben“, sagt Godt-Nordhues.

Wichtig: Ob der Notar den Vertrag selbst aufsetzt oder einen anwaltlich verfassten Vertrag beurkundet, spielt für die Höhe der Gebühren keine Rolle.

Welche Kosten entstehen beim Anwalt?

Anwälte berechnen ihre Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Basis für die Berechnungen ist grundsätzlich der Gegenstandswert. Außergerichtlich können Anwälte ihr Honorar allerdings weitestgehend frei verhandeln. „Es gibt dabei keinen Zwang, nach dem Wert der Sache abzurechnen, ein Honorar kann sich auch am zeitlichen Aufwand orientieren“, sagt Becker.

Nach §14 RVG sollen Anwälte die Gebühr „im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen“ bestimmen.

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Laut dem Prozesskostenrechner des Deutschen Anwaltvereins würde sich im oben skizzierten Beispielfall eine Anwaltsgebühr in Höhe von 13.109 Euro ergeben. Diese setzt sich aus der Geschäftsgebühr und der Einigungsgebühr zusammen. „In der Praxis werden Anwälte bei einem einfach gelagerten Ehevertrag eher eine geringere Gebühr fordern“, sagt Becker. „Die Einigungsgebühr würde ich bei Verhandlungen über einen Vertrag allerdings immer erheben, schließlich ergibt sich für Anwälte daraus ein Haftungsrisiko.“

Oftmals lohne es sich, mit dem Anwalt über die Vergütung zu verhandeln, besonders wenn man ihn häufiger in Anspruch nehme, sagt Becker. Mitunter seien auch Pauschalen möglich.

Wo lassen sich Kosten sparen?

Viele Notare sind gleichzeitig auch Anwälte. Daraus ergibt sich allerdings kein Sparpotenzial für ihre Mandanten. „Einen Vertrag, den man als Anwältin aufgesetzt hat, darf man nicht anschließend als Notarin beurkunden“, sagt Anwaltsnotarin Heise. Das gelte auch kanzleiintern: „Meine Kollegin darf meine Verträge ebenfalls nicht beurkunden“, sagt sie. Mandanten müssen sich also stets einen Notar suchen, der unabhängig von ihrem Anwalt ist. Insofern kann es auch keinen Rabatt auf eine Kombination aus Anwalts- und Notarleistung geben.

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In sehr einfachen Fallkonstellationen kann bei einem Ehevertrag auf einen Anwalt verzichtet werden. Wenn sich ein Partner jedoch für einen Anwalt entscheidet, sollte der zweite nicht an einer persönlichen Beratung durch einen zweiten Anwalt sparen. „Wenn ein Ehevertrag gut ist, braucht es im Krisenfall keine intensive Beratung mehr und die Scheidung wird günstiger“, sagt Becker.

Was passiert bei einer Gütertrennung?

Wie bei der Zugewinngemeinschaft handelt es sich auch bei der Gütertrennung um einen gesetzlich definierten Güterstand. Dieser kann jedoch nicht einfach bei der Eheschließung auf dem Standesamt gewählt werden, sondern erfordert einen notariellen Vertrag – mit den gleichen oben beschriebenen Gebühren.

Bei einer Gütertrennung bleibt das Vermögen nicht nur während der Ehe getrennt. Auch am Ende gibt es keinen Ausgleich. Wenn die Ehe jedoch mit dem Tod eines Partners endet, hat die Gütertrennung steuerliche Nachteile: Während der länger lebende Ehegatte bei der Gütertrennung nur einen Steuerfreibetrag in Höhe von 500.000 Euro hat, kommt beim Zugewinnausgleich ein zusätzlicher Freibetrag in Betracht.

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Erstpublikation: 10.06.2026, 04:07 Uhr.

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