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Entschädigung für Unrechtinhaftierte soll steigen
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Entschädigung für Unrechtinhaftierte soll steigen

Auf einen Blick

  • Die Entschädigung für unrechtmäßig Inhaftierte soll in Deutschland steigen.
  • Geplant sind 100 Euro pro Hafttag, statt bisher 75 Euro, und 150 Euro ab sechs Monaten.
  • Verpflegung und Unterbringung sollen nicht mehr abgezogen werden.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Die geplante Reform zielt darauf ab, die Entschädigung für Personen zu erhöhen, die unrechtmäßig inhaftiert waren, und die damit verbundenen Verfahren zu vereinfachen.

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Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten.

Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro. Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf auf 150 Euro pro Tag steigen.

Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung später aufgehoben wird, oder wenn ein Verfahren, das zu Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet.

»Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler korrigiert werden«, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen Situation nachträglich Abzüge für »Kost und Logis« erdulden müsse, sei falsch. Daher soll die Verpflegung und Unterbringung in der Haftanstalt in Zukunft vom Staat getragen und nicht mehr von der Entschädigungssumme abgezogen werden.

Längere Fristen und öffentliche Bekanntmachung

Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren, sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben. Diese Frist soll auf zwei Monate verlängert werden.

Wer sich erfolgreich gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im Bundesanzeiger.

Reform aus der Ampel-Zeit

Der frühere Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die Ampel-Regierung zerbrach, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht umgesetzt.

Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu dem Entwurf Stellung nehmen können.

Offene Fragen

  • Wann tritt die Reform in Kraft?
  • Wie viele Anträge werden erwartet?

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This article was originally published by Die Zeit.

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