EU-Gericht weist Klage von Apple ab: Strengere Regeln für App Store
Auf einen Blick
- Das EU-Gericht in Luxemburg hat die Klage von Apple gegen seine Einstufung als "Torwächter" im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) abgewiesen.
- Apple muss sich damit an strengere EU-Regeln halten, die eine Bevorzugung eigener Dienste verbieten.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Apple wurde von der EU als "Torwächter" für den App Store und iOS eingestuft, was strengere Regeln nach sich zieht. Das Unternehmen klagte dagegen, sah aber keinen Erfolg.
Apple muss sich in der Europäischen Union an strengere Regeln halten. Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage des US-Technologiekonzerns gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter für den App Store und das mobile Betriebssystem iOS ab. Die Einstufung bezieht sich auf Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht.
Auf Grundlage des Digital Markets Act (DMA) kann die EU Technologiekonzernen ab einer bestimmten Größe besondere Regeln vorschreiben. Ein Unternehmen kann als Torwächter eingestuft werden, wenn es »wirtschaftlich stark ist, erhebliche Auswirkungen auf den europäischen Markt hat und in mehreren EU-Ländern tätig ist«. Die Anbieter dürfen etwa eigene Dienste gegenüber der Konkurrenz nicht bevorzugen.
Schutz oder Risiko für iPhone-Nutzer?
Apple sieht darin einen unzulässigen Eingriff in sein Geschäft. »Wir sind fest davon überzeugt, dass die Vorgaben des DMA über das hinausgehen, was rechtlich zulässig und verhältnismäßig ist. Damit drohen sie, Datenschutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu untergraben, die wir über Jahrzehnte aufgebaut haben«, erklärt das Unternehmen in einer ersten Stellungnahme. Nutzerinnen und Nutzer würden dadurch neuen Risiken ausgesetzt.
Mit drei Klagen hatte Apple versucht, die Entscheidung der EU-Kommission zu kippen. Apple argumentierte unter anderem, die App Stores für iPhone und andere Plattformen müssten separat bewertet werden. Außerdem sei iMessage falsch klassifiziert worden – obwohl die EU-Kommission den Dienst derzeit gar nicht als Torwächter einstuft.
Die Richter in Luxemburg wiesen jedoch alle Einwände zurück und gaben der EU-Kommission recht.
Gegen das Urteil kann Apple noch den Europäischen Gerichtshof anrufen, die nächste Instanz. Der Konzern setzt zudem auf ein separates Verfahren. Darin soll geklärt werden, wie weit Apple sein Betriebssystem für Konkurrenten öffnen muss. Dies ist etwa bei der Integration alternativer App Stores oder künstlicher Intelligenz (KI) relevant.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Apple wird wahrscheinlich Berufung beim Europäischen Gerichtshof einlegen.
Wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten
Das separate Verfahren zur Öffnung des Betriebssystems wird fortgesetzt.
Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten
Offene Fragen
- Wie wird Apple das Urteil umsetzen?
- Welche weiteren rechtlichen Schritte sind möglich?



