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EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte tritt in Kraft: Zweifel an Wirksamkeit
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FAZvor 7 StundenTechnik2 Min. LesezeitGermany

EU-Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte tritt in Kraft: Zweifel an Wirksamkeit

Auf einen Blick

  • August tritt die EU-Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte in Kraft, um Täuschung und Manipulation zu reduzieren.
  • Die Verordnung erfordert die Kennzeichnung von Deepfakes, KI-bearbeiteten Texten von öffentlichem Interesse und interaktiven KIs.
  • Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der praktischen Umsetzbarkeit und Wirksamkeit der Regelung.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Ab dem 2. August tritt die Kennzeichnungspflicht der Europäischen KI-Verordnung in Kraft, die sicherstellen soll, dass Nutzer erkennen können, ob Inhalte von Maschinen oder Menschen erstellt wurden. Die Europäische Kommission hat die Umstände für die Kennzeichnungspflicht in einem komplexen Fachchinesisch dargelegt.

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KI oder nicht KI? Das ist die Frage, welche die Europäische Union vom kommenden Montag an in Texten, Bildern und Videos beantwortet haben will. Am 2. August tritt die Kennzeichnungspflicht der Europäischen KI-Verordnung in Kraft. Sie soll dafür sorgen, dass jeder erkennen kann, ob er es mit einem von Maschinen oder von Menschen gemachten Werk zu tun hat. Dass das gelingt, darf man indes bezweifeln.

Denn ob etwas vollständig oder maßgeblich von der KI generiert worden ist, muss nur unter bestimmten Umständen angegeben werden. Diese Umstände legt die Europäische Kommission in dem ihr eigenen Fachchinesisch dar, das man selbst in dem vermeintlich auf Verständlichkeit getrimmten Frage-und-Antwort-Katalog nicht so leicht durchsteigt.

Gekennzeichnet werden müssen sogenannte „Deepfakes“ in Bild und Ton und KI-generierte oder mithilfe von KI bearbeitete Texte, „die zu Themen von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden“. Zudem müssen Nutzer darüber informiert werden, wenn sie es mit einer interaktiven KI, einem Chatbot zum Beispiel, zu tun haben. So will die EU-Kommission „das Risiko von Täuschung und Manipulation“ verringern.

Was täuschend echt wirkt, soll als KI-gemacht markiert werden, was als erkennbar fiktiv erscheint, nicht. Die Gattungen Kunst und Satire wären somit KI-kennzeichnungsfrei raus. Ebenso sind, wie der Fachanwalt und Presserechtler Georg Fechner im F.A.Z.–„Einspruch“ gerade dargelegt hat, „leichte redaktionelle Retuschen“ ohne Kennzeichnung erlaubt.

Bei Texten, die sich mit Informationen zu „Angelegenheiten von öffentlichem Interesse“ ans allgemeine Publikum wenden, ist man der Kennzeichnungspflicht ledig, wenn sie von Menschen lektoriert und redigiert sind. Rein formales Gegenchecken – Rechtschreibprüfung oder Grammatikkorrektur – reicht nicht aus, es braucht „menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle“. Darunter versteht die EU-Kommission die „sorgfältige Prüfung des Inhalts“ und die „Kontrolle“ einer verantwortlichen Redaktion.

In der Praxis könnte das heißen, dass der eine oder andere Federstrich genügt, um der KI-Kennzeichnungspflicht zu entgehen. Damit wären Autoren, die großzügig mit KI-Textbausteinen arbeiten, wahrscheinlich fein raus. Sie müssten nicht mit „AI“ oder „KI-generiert“ vermerken, dass ihr vermeintliches Wissen und Schreiben vor allem der Künstlichen Intelligenz geschuldet ist.

Schwer abzuschätzen ist auch, wie der Experte Fechner festhält, wo die Grenze zwischen Kunst, Satire, Fiktion und Faktenwiedergabe insbesondere bei gewerblichen, werbenden Texten verläuft. Und was geschieht, wenn ein KI-gekennzeichnetes Video in den üblichen Social-Media-Schredder gerät, zitiert, gekürzt, zerpflückt und geteilt wird?

Mit solchen Fragen wird sich in Deutschland die Bundesnetzagentur beschäftigen müssen, die uns als Aufsichtsbehörde in der Rolle des „Digital Services Coordinator“, der über die Einhaltung der europäischen Digitalgesetze (Digital Markets Act, DMA, und Digital Services Act, DSA) wacht, schon jetzt heillos überfordert erscheint.

Man habe das KI-Gesetz und die Kennzeichnungspflicht in einem aufwendigen Prozess unter Beteiligung aller Betroffenen und fachlich Berufenen entwickelt, berühmt sich die EU-Kommission. Was das in der Praxis wert ist, werden wir von Sonntag an sehen. Unser Tipp lautet: Die Maulwurferei der KI hält der bürokratische Regelungsversuch der EU-Kommission nicht auf. Er wird sich als Gummiparagraph erweisen. Das Schlupfloch für die KI, das er lässt, ist – der Mensch.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Der bürokratische Regelungsversuch der EU-Kommission wird die 'Maulwurferei der KI' nicht aufhalten.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

  • Die Kennzeichnungspflicht wird sich als 'Gummiparagraph' erweisen, mit dem Menschen als Schlupfloch dienen.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wie wird die Grenze zwischen Kunst, Satire, Fiktion und Faktenwiedergabe bei KI-Texten gezogen?
  • Was passiert, wenn gekennzeichnete KI-Videos in sozialen Medien geteilt und verändert werden?
  • Wie wird die Bundesnetzagentur die Einhaltung der Kennzeichnungspflicht effektiv überwachen?

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This article was originally published by FAZ.

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