EU verbietet bestimmte Namen für vegane Fleischalternativen
Auf einen Blick
- Die EU-Staaten haben in Luxemburg beschlossen, dass pflanzliche Fleischalternativen künftig nicht mehr mit Begriffen wie „Steak“, „Speck“ oder „Leber“ beworben werden dürfen. „Schnitzel“ und „Wurst“ bleiben erlaubt.
- Hersteller haben drei Jahre Zeit für die Umbenennung.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Die EU-Staaten haben eine Regelung verabschiedet, die bestimmte fleischbezogene Begriffe für pflanzliche Alternativen verbietet. Dies folgt einer Einigung mit dem Europäischen Parlament.
Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen. Bestimmte Begriffe sind dann nicht mehr erlaubt.
Pflanzliche Fleischalternativen dürfen künftig in der EU nicht mehr mit Begriffen wie ‚Steak‘, ‚Speck‘ oder ‚Leber‘ beworben werden. „Schnitzel“ und „Wurst“ dürfen dagegen weiter genutzt werden. Das beschlossen die EU-Staaten in Luxemburg endgültig und folgten damit einer Einigung mit Vertretern des Europäischen Parlaments.
Hersteller und Händler haben drei Jahre Zeit, bis die neuen Regeln angewendet werden und sie ihre Produkte umbenennen müssen. Das soll ihnen Zeit geben, ihre Vermarktungsstrategien anzupassen. Bereits hergestellte Produkte dürfen in diesem Zeitraum zudem abverkauft werden.
Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll auch weiter grundsätzlich möglich sein. Tabu sind dann künftig aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- bzw. Fleischarten und einzelne Teilstücke („Cuts“) beziehen: zum Beispiel Geflügel, Rindfleisch, Rippchen, Schulter, Leber, Kotelett oder Speck.
Sie dürfen auch nicht für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte verwendet werden. Fleisch wird in dem Text als „genießbare Teile von Tieren“ definiert.
Abgeordnete des Europaparlaments hatten im vergangenen Jahr ein Verbot von Begriffen wie „Tofu-Wurst“, „Soja-Schnitzel“ oder „Veggie-Burger“ für vegetarische Produkte ins Spiel gebracht. Konkret sollten demnach Begriffe wie „Steak“, „Schnitzel“, „Burger“ und „Wurst“ nur noch für Tierprodukte verwendet werden dürfen. Sie begründeten dies mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Hersteller werden ihre Marketingstrategien und Produktnamen anpassen.
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