EuGH-Urteil: Widerrufsrecht bei Streaming-Abos nicht generell ausschließbar
Auf einen Blick
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Streamingdienste ihr Widerrufsrecht für digitale Angebote nicht generell ausschließen dürfen.
- Ein Abo gilt als "digitale Dienstleistung", wenn es sich am Nutzerverhalten orientiert und angepasst wird, wodurch das Widerrufsrecht bestehen bleibt.
KI-generierte Zusammenfassung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Streamingdienste ihr Widerrufsrecht für digitale Angebote nicht generell ausschließen dürfen. Ein Abo gilt als "digitale Dienstleistung", wenn es sich am Nutzerverhalten orientiert und angepasst wird, wodurch das Widerrufsrecht bestehen bleibt.


