EuGH: Widerrufsrecht bei Streamingdiensten nicht generell ausschließbar
Auf einen Blick
- Der EuGH hat entschieden, dass Streamingdienste wie Sky das Widerrufsrecht für digitale Angebote nicht generell ausschließen dürfen.
- Ein Abo gilt als "digitale Dienstleistung", wenn es sich am Nutzerverhalten orientiert und personalisierte Empfehlungen bietet.
KI-generierte Zusammenfassung
Der EuGH hat entschieden, dass Streamingdienste wie Sky das Widerrufsrecht für digitale Angebote nicht generell ausschließen dürfen. Ein Abo gilt als "digitale Dienstleistung", wenn es sich am Nutzerverhalten orientiert und personalisierte Empfehlungen bietet.



