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Experte fordert öffentliches Register für Steuersünder und Abschaffung der Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten
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Die Weltvor 13 StundenPolitik3 Min. LesezeitGermany

Experte fordert öffentliches Register für Steuersünder und Abschaffung der Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten

Auf einen Blick

  • Ein ehemaliger Ermittler, Lichtinghagen, bewertet die Vorschläge von SPD-Chef Klingbeil zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung.
  • Er befürwortet ein öffentliches Register für Unternehmen und kritisiert die Weisungsgebundenheit von Staatsanwälten, deren Abschaffung er für mehr Gerechtigkeit fordert.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Ein ehemaliger Ermittler bewertet die Vorschläge von SPD-Chef Klingbeil zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, darunter die Hochstufung von Steuerhinterziehung zu einem Verbrechen und die Einführung eines öffentlichen Registers für Unternehmen.

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Wegen meiner Verschwiegenheitspflicht auch nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst darf ich nicht zu sehr ins Detail gehen. Aber vielleicht so viel: Ich habe mal einen Steuerhinterzieher in Baden-Württemberg festnehmen lassen. Und der arme Kripobeamte, der das gemacht hat, hat anschließend so einen Ärger gekriegt, weil er sich nach Überschreiten der Landesgrenze von Baden-Württemberg als Beamter aus NRW nicht bei den örtlich zuständigen Kollegen angemeldet hatte. Ich selbst habe mich in der Sache an meine Vorgesetzten totberichtet. Alles Arbeitszeit, die für echte Strafverfolgung fehlt. Irrsinn!

Ob es so schlau ist, sich diese Tür wirklich zuzuma­chen? Ich bin mir unsicher.

Bei manchen Verfahren – vor allem mit Bezug ins Ausland – kommt man ohne Mitwirkung der Beschuldigten nur sehr schwer an entsprechende Beweismittel ran. Da kann eine Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage schon Sinn ergeben. Außerdem ist eine Anklage mit öffentlicher Hauptverhandlung noch einmal eine extra Belastung für ein eh schon auf Kante genähtes System bei Staatsanwaltschaften und Gerichten.

Aber mit Sicherheit. Das funktioniert meiner Meinung nach viel besser als härtere Strafen. Mit einem öffentlichen Register fällt für viele Unternehmen das Feigenblatt der Redlichkeit, das man stets zu wahren versucht, weg. Wenn ich als Konsequenz eines Verschuldens eine juristische Person in die Öffentlichkeit zerrte, hat das meiner Ansicht nach wirkliches Abschreckungspotenzial. Insbesondere bei Delikten im Umfeld von Cum-Ex. Welche Bank hat das denn gerne, wenn man über sie nachlesen kann, dass sie alle Bürger mit der doppelten Erstattung der Kapitalertragsteuer geprellt hat?

Ja, stimmt schon. Da müsste man gesetzlich schon was machen. Aber für sinnvoll halte ich es. Maxi Mustermann mit einem Nettoeinkommen von 2500 Euro kommt ja nicht auf eine solche Liste. Das muss großen Instituten wie Banken vorbehalten sein, die großen Steuerschaden verursachen. Der kleine Mann ist in aller Regel ehrlich und holt sich nicht mal alle Steuern vom Finanzamt zurück, obwohl er es könnte. Ich habe die großen, reichen und meist auch einflussreichen Täter immer Sozialschädlinge genannt. Die leben in Saus und Braus und müssen trotzdem noch Steuern hinterziehen. Und nichts scheuen große Player so sehr wie die Öffentlichkeit. Sieht man bei jeder Hauptverhandlung in Sachen Cum-Ex. So ein öffentliches Register für sanktionierte Unternehmen ist wirklich sinnvoll.

Im Großen und Ganzen ist das echt ein Fortschritt – wenn es denn umgesetzt wird. Es gab ja auch schon Versprechungen in der Vergangenheit, und auch aus Herrn Lindners Bundesfinanzkriminalamt ist am Ende nichts geworden.

Da bin ich zwiegespalten. Einerseits ist die Selbstanzeige vor allem in Kombination mit Fahndungsdruck durch Ankäufe von Steuerdaten oder Durchsuchungen von Banken ein gutes Mittel, um Steuersünder von sich aus zur Kooperation zu bewegen und Geld für den Staat wieder zu beschaffen. Diese Möglichkeit nimmt schon viel Druck aus dem sehr belasteten oder sogar manchmal überlasteten System. Andererseits: Wieso sollte ein Steuerhinterzieher gegenüber einem Betrüger Vorzüge genießen?

Ich kann jetzt nicht in den Kopf von Frau Brorhilker schauen, aber es dürfte klar sein, dass da irgendetwas nicht gestimmt hat. Ich würde diesen Fall als pars pro toto für etwas anderes sehen. Unsere natürlichen Feinde – also die Verteidiger der Beschuldigten – haben uns Ermittler teilweise mehr unterstützt als die eigene Behörde, in der wir arbeiteten. Bei aufsehenerregenden Strafverfahren mischt immer auch die Politik mit. Ein Staatsanwalt ist weisungsgebunden. Das gehört ganz dringend abgeschafft und würde die Strafverfolgung enorm verbessern. Da könnten Herr Klingbeil und Justizministerin Stefanie Hubig nochmal nachlegen. Das wäre dann der ganz große Wurf für mehr Gerechtigkeit.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Klingbeils Vorschläge könnten umgesetzt werden, was zu einem Fortschritt in der Steuerstrafverfolgung führen würde.

    Möglich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wie werden Klingbeils Vorschläge konkret umgesetzt?
  • Wird die Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte tatsächlich abgeschafft?

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This article was originally published by Die Welt.

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