Frauen nehmen weiterhin die meisten Kinderkrankentage
Auf einen Blick
- Eine Auswertung der AOK zeigt, dass Frauen 2025 fast drei Viertel der Kinderkrankentage nahmen (73%), während Männer nur 27% beanspruchten.
- Dies unterstreicht die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit.
- Gesetzlich versicherte Eltern haben Anspruch auf Kinderkrankengeld bei Krankheit eines Kindes unter 12 Jahren.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Eine Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) hat ergeben, dass berufstätige Mütter nach wie vor den Großteil der Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Dies spiegelt die anhaltend ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien wider. Gesetzlich versicherte Eltern haben einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen können.
Wenn kranke Kinder zu Hause betreut werden müssen, übernehmen das laut einer Auswertung der Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) nach wie vor meistens berufstätige Mütter.
2025 nahmen fast drei Viertel der Kinderkrankentage (73 Prozent) weibliche Kassenmitglieder, ermittelte das Wissenschaftliche Institut der AOK.
Der Anteil der Männer lag bundesweit bei 27 Prozent. In Bayern war er am niedrigsten mit 23 Prozent, am höchsten in Sachsen mit fast 31 Prozent.
Die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sagte, dass Kinderkrankentage auch 2025 überwiegend von Frauen genommen würden, zeige die weiterhin ungleiche Verteilung der Care-Arbeit in Familien. Eltern sollten frei entscheiden können, wer das kranke Kind zu Hause betreue. Sie wünschte sich aber, dass Männer häufiger von ihrem Rechtsanspruch Gebrauch machten.
Kasse übernimmt Großteil des Verdienstausfalls
Der rechtliche Anspruch auf Kinderkrankentage steht jedem gesetzlich versicherten Elternteil mit eigenem Krankengeldanspruch zu. Gesetzlich versicherte Eltern können Krankengeld beantragen, wenn ein Kind unter zwölf Jahren krank ist und sie deshalb nicht zur Arbeit gehen - pro Kind und Elternteil für 15 Tage im Jahr und bei Alleinerziehenden für 30 Tage. Die Krankenkasse übernimmt dann einen Großteil des Verdienstausfalls und zahlt in der Regel 90 Prozent des Nettoverdienstes. Bei mehreren Kindern liegt der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen, für Alleinerziehende bei maximal 70 Arbeitstagen im Jahr. Voraussetzung ist ein ärztliches Attest.
Insgesamt beantragten 2025 laut AOK 4,6 Prozent der berechtigten Versicherten mindestens einmal Kinderkrankengeld. 2024 waren es noch 4,8 Prozent. Einen Höchststand hatte es 2022 in der Corona-Pandemie mit 5,1 Prozent gegeben. Im vergangenen Jahr entfielen auf jeden eingereichten Kinderkrankenfall im Schnitt 2,5 Tage. Grundlage der Auswertung waren Daten von 14,9 Millionen erwerbstätigen AOK-Mitgliedern.
Offene Fragen
- Welche spezifischen Maßnahmen könnten Männer dazu ermutigen, ihren Anspruch auf Kinderkrankentage häufiger zu nutzen?
- Wie wirkt sich die ungleiche Verteilung der Care-Arbeit auf die Karrieren und das Einkommen von Frauen aus?
- Gibt es regionale Unterschiede in der Wahrnehmung und Nutzung von Kinderkrankentagen, abgesehen von den genannten Bundesländern?
- Welche Rolle spielen Arbeitgeber bei der Ermöglichung der Inanspruchnahme von Kinderkrankentagen durch Väter?


