Gericht stoppt Einstufung von EJJP als extremistisch
Verwaltungsgericht Berlin gibt Eilantrag statt – Klassifikation im Verfassungsschutzbericht 2024 vorerst ausgesetzt
Auf einen Blick
- Das Verwaltungsgericht Berlin hat einem Eilantrag des propalästinensischen Vereins EJJP e.V. stattgegeben und die Einstufung als »gesichert extremistisch« im Verfassungsschutzbericht 2024 vorerst gestoppt.
- Das Gericht begründete dies mit dem Fehlen einer notwendigen Gefährdung.
- Die Organisation bestreitet die Vorwürfe, wonach sie das Existenzrecht Israels verneint und Gewalttaten verharmlost.
KI-generierte Zusammenfassung
Der propalästinensische Verein »Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland« darf laut einem Gerichtsentscheid vorerst nicht als »gesichert extremistisch« gelten. Das Verwaltungsgericht Berlin gab einem Eilantrag der Organisation gegen die Einstufung im Verfassungsschutzbericht 2024 des Bundesinnenministeriums statt, wie am Montag mitgeteilt wurde. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
In dem Bericht wird der Verein, gestützt auf Erkenntnisse des Bundesamts für Verfassungsschutz, als Beispiel für einen säkularen propalästinensischen Extremismus aufgeführt. Er bildet die deutsche Sektion des internationalen Dachverbands European Jews for a Just Peace (EJJP) und ist in Deutschland als gemeinnützig anerkannt.
Gericht: Die notwendige Gefährdung fehlt
Laut seiner Satzung will der Verein Menschen jüdischer Herkunft eine Plattform dafür bieten, sich für Völkerverständigung sowie vor allem eine gerechte Friedenslösung zwischen Israel und den Palästinensern einzusetzen. Der Extremismusvorwurf stützt sich dabei auf öffentliche Beiträge, in denen das Existenzrecht Israels verneint oder Gewalttaten gegen den Staat Israel verharmlost oder gerechtfertigt würden.






