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Gerichtsentscheidung rückt umstrittenes "Haber-Verfahren" in den Fokus
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Gerichtsentscheidung rückt umstrittenes "Haber-Verfahren" in den Fokus

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Yayıncı
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Eine Gerichtsentscheidung hat eine politische Praxis ins Licht der Öffentlichkeit gezerrt, die da eigentlich nie hinsollte: das sogenannte Haber-Verfahren. Dabei geht es darum, dass Ministerien beim Bundesamt für Verfassungsschutz abfragen können, ob über ein Projekt, einen Verein oder Ähnliches, das von der Regierung gefördert werden soll, sicherheitspolitisch relevante Informationen vorliegen. So soll verhindert werden, dass Extremisten auch noch staatlich gefördert werden.

Diese Abfragen gibt es seit vielen Jahren. Institutionalisiert wurden sie durch die damalige Staatssekretärin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, indem sie einen Brief an sämtliche Ministerien schrieb und auf die Möglichkeit der Abfrage beim Verfassungsschutz hinwies.

Der Fall Weimer

Sosehr der Zweck des Verfahrens allgemein gutgeheißen wird, so sehr stellte sich über die Jahre aber auch die Frage, ob das Verfahren eine gesetzmäßige Grundlage hat. Jetzt hat diese Frage an Aktualität und Brisanz gewonnen: Denn durch das Vorgehen von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer ist das Haber-Verfahren zum politischen Zankapfel geworden.

Weimer hatte im Zuge des Buchhandlungspreises bezüglich einiger Läden beim Verfassungsschutz nachgefragt – und die Rückmeldung bekommen, dass es verfassungsschutzrelevante Informationen gibt. Was der Verfassungsschutz genau weiß, verriet er aber nur dem Innenministerium, nicht dem Kulturstaatsminister. Diese Informationspolitik ist auch in anderen Fällen Praxis.

Weimer schloss die betreffenden Buchhandlungen vom Preis aus, der Fall wurde öffentlich – und Weimer nannte die Betreiber der linken Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ in Berlin in einem Interview „politische Extremisten“. Das aber wurde ihm später gerichtlich untersagt. Seine Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Antragstellerinnen, hieß es zur Begründung.

Für die Bewertung als Extremisten existiere „keine belastbare Tatsachengrundlage“. Weimer habe trotz gerichtlicher Nachfragen nicht aufgeklärt, welche Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an den Verfassungsschutz nach Maßgabe des Haber-Verfahrens zu richten. Weimer akzeptierte nun den Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin.

Kritiker des Verfassungsschutzes sehen sich bestätigt

Auch wenn dieser Fall nun abgeschlossen ist, stellen sich grundsätzliche Fragen an das Haber-Verfahren. Kann hier vonseiten der Regierung in die Presse- und Kunstfreiheit eingegriffen werden? Ist es ein Instrument für den Verfassungsschutz, seine Einflusssphäre auszuweiten? Ermuntert das Innenministerium alle Ministerien, unliebsame Projekte überprüfen und damit einschüchtern zu lassen, wie es zwischenzeitlich hieß?

Kritiker des Verfassungsschutzes sehen sich zumindest bestätigt. Denn in der Tat kann der Verfassungsschutz zunächst frei festlegen, was extremistisch ist und was nicht, welche Informationen er also für mitteilenswert hält und welche nicht. Dass sich auch die Koordinaten einer solchen Behörde verändern können, wurde unter den verschiedenen Verfassungsschutzpräsidenten der vergangenen Jahre deutlich. Der Verfassungsschutz schafft neue Kategorien – oder streicht sie, wie kürzlich bei dem Beobachtungsfeld der „Delegitimierung des Staates“ geschehen. Die Kriterien für Extremismus sind oft vage.

Das Innenministerium nutzt das Verfahren besonders oft

Das Innenministerium nutzt das Haber-Verfahren besonders oft. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der Linken aus dem vergangenen Jahr hervor. Demnach wurden im Jahr 2024 auf Wunsch des Innenministeriums 90 Projektträger durch den Verfassungsschutz überprüft. Das Bundeskanzleramt kam auf 57 Anfragen, andere Häuser auf deutlich weniger.

In 40 von insgesamt 160 Fällen hatte der Verfassungsschutz im Jahr 2024 relevante Erkenntnisse. Ob das immer dazu führte, dass die staatliche Förderung abgelehnt wurde, geht aus der Kleinen Anfrage nicht hervor. Die betroffenen Projektträger wurden nicht über die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes informiert und hatten auch keine Gelegenheit zur Stellungnahme.

Schon im September hatte Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) angekündigt, die in ihrem Haus angesiedelten Demokratieprojekte vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Allerdings ist nicht vorgesehen, komplette Listen mit etlichen Projektbewerbern vom Verfassungsschutz überprüfen zu lassen. Vielmehr sollen die Ministerien nur im begründeten Verdacht handeln – ob der nur auf einer Internetrecherche basiert oder auf mehr, ist unklar.

Im Innenministerium versucht man den Eindruck zu zerstreuen, man habe die anderen Ministerien ermuntert, ausgiebig vom Haber-Verfahren Gebrauch zu machen. Das wäre auch zu viel Aufwand für den Verfassungsschutz. Die Behörde dürfte an der Öffentlichkeit ebenfalls kein großes Interesse haben, weil sie dann unter Zugzwang geraten könnte, ihre Informationen offenzulegen – was sie nicht darf.

Dabei verstetigt sich eine Praxis, die sich rechtlich zumindest im Graubereich bewegt. 2022 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Geheimdienstinformationen nur dann übermittelt werden dürfen, wenn es um den Schutz eines besonders wichtigen Rechtsguts geht. Außerdem gibt es keine gesetzliche Grundlage für den Informationsfluss zwischen den Nachrichtendiensten und anderen Behörden.

This article was originally published by FAZ.

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