Hessen: Regelhafte Abschiebungen nach Afghanistan künftig möglich
Auf einen Blick
- Hessen kündigt an, dass regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan künftig möglich sind, nachdem die Bundespolizei Einschränkungen aufgehoben hat.
- Dies betrifft Straftäter, Gefährder und unter bestimmten Kriterien auch andere Personen, was auf Kritik stößt.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Das hessische Innenministerium kündigte an, dass die Bundespolizei Einschränkungen bei der Identifizierung afghanischer Staatsangehöriger aufgehoben hat, was regelhafte Abschiebungen nach Afghanistan ermöglicht. Dies betrifft Straftäter, Gefährder und unter bestimmten Kriterien auch andere ausreisepflichtige Personen.
Hessen weist auf neue Vorgaben der Bundespolizei hin: Es seien „künftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich“, sagt Landesinnenminister Poseck.
Berlin. Der Bund hat nach Angaben des hessischen Innenministeriums den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet. Die Bundespolizei habe mitgeteilt, „dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung - Straftäter und Gefährder - aufgehoben sind“, heißt es in einem Erlass des Ministeriums.
Innenminister Roman Poseck (CDU) sagte auf Anfrage, der Bund habe die Voraussetzungen dafür geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Schwerpunkt Hessens werde weiter die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern sein. „Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen.“
Bei der im Erlass erwähnten Vorführung zur Identifizierung geht es um die Vorbereitung von Abschiebungen: Mit Vertretern der islamistischen Taliban-Regierung wird versucht, die Identität ausreisepflichtiger Personen zu klären und nötigenfalls Reisedokumente auszustellen. Dem hessischen Erlass zufolge gibt es nur noch wenige Ausnahmen von dem Verfahren. Die Auswahlkriterien blieben aber: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig.
An der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit den islamistischen Taliban hatte es Kritik gegeben. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wies dies aber kürzlich zurück.
Die Bundespolizei war zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. Auch das Bundesinnenministerium äußerte sich zunächst nicht. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte erst am Montag bekräftigt, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan zu forcieren. Er bezog dies auf Straftäter vor dem Hintergrund eines tödlichen Angriffs auf einen Studenten in Trier.
Der hessische Flüchtlingsrat äußerte sich besorgt über die Erweiterung des Personenkreises. „Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab“, erklärte die Organisation. „Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich“. Die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger sagte, Abschiebungen nach Afghanistan würden schrittweise normalisiert. „Das verstößt aus meiner Sicht gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften.“
Hessens Innenminister Poseck betonte indes, wer ausreisepflichtig sei, müsse das Land verlassen. „Die Ausreisepflicht steht auch erst am Ende eines langen rechtsstaatlichen Verfahrens“, erklärte der CDU-Politiker.
Ein Sprecher des bayerischen Innenministeriums sagte: „Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder gegen geltende Gesetze in Deutschland verstößt, muss unser Land wieder verlassen.“ Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe oberste Priorität. Aber auch abgelehnte Asylbewerber, denen keine Gefahr drohe, müssten Deutschland wieder verlassen.
Offene Fragen
- Wie wird die Bundespolizei die neuen Vorgaben umsetzen?
- Wie viele Personen werden tatsächlich abgeschoben werden?
- Wie reagieren andere Bundesländer auf die neuen Möglichkeiten?






