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Koalitionsausschuss: Streit um Arbeitsrecht und Kündigungsschutz
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FAZ30.06.2026Politik6 dk okumaGermany

Koalitionsausschuss: Streit um Arbeitsrecht und Kündigungsschutz

Auf einen Blick

  • Im Kanzleramt tagt der Koalitionsausschuss zur Debatte über eine Steuerreform und Arbeitsmarktreformen.
  • Start-ups fordern eine Lockerung des Kündigungsschutzes, um Innovation und Wachstum zu fördern, während die SPD Bedenken äußert.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Der Koalitionsausschuss berät über Steuerreformen und Arbeitsmarktthemen. Die deutsche Wirtschaft verzeichnet seit 2019 nur geringes Wachstum im Vergleich zu anderen Industrieländern.

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Wenn am Mittwochnachmittag der Koalitionsausschuss im Kanzleramt zusammenkommt, richten sich die Blicke vor allem auf die Frage, ob sich Union und SPD auf eine Steuerreform einigen können und, falls ja, wer von dieser profitiert und wer verliert. Mindestens ebenso wichtig sind für Teile der Wirtschaft aber die Punkte, die unter dem Schlagwort „Arbeitsmarkt“ auf der Agenda stehen.

Verena Pausder, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Start-ups-Verbands, erhöhte vor dem entscheidenden Treffen vor der Sommerpause noch einmal den Druck. „Die Lockerung des Kündigungsschutzes muss das Topthema dieses Koalitionsausschusses sein“, sagte sie der F.A.Z. Die Studienlage sei eindeutig: „Länder mit einem flexiblen Arbeitsmarkt sind innovativer. Und ohne Innovation gibt es kein Wachstum.“

Nur 0,3 Prozent Wachstum seit 2019

Wachstum ist das erklärte Ziel von Kanzler Friedrich Merz (CDU) und auch von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Die deutsche Wirtschaftsleistung ist seit 2019 unter dem Strich nur um 0,3 Prozent gewachsen. Länder wie Frankreich, Italien und Spanien kommen auf mehr als fünf Prozent, die Vereinigten Staaten gar auf 15 Prozent. Die CDU will jedoch vor allem die Unternehmen entlasten, die SPD die Verbraucher. Noch ist unklar, wie aus den unterschiedlichen Ansätzen eine gemeinsame Linie werden soll.

Flexiblere Regeln im Arbeitsrecht haben den Charme, dass der Finanzminister dafür anders als für eine Steuerreform kein Geld im Haushalt beschaffen muss. Allerdings will der linke Flügel der SPD nach den für ihn unerfreulichen Vorschlägen der Rentenkommission nicht noch mehr seiner Positionen aufgeben. Am Dienstag warnten mehrere Abgeordnete vor „Angriffen auf die Beschäftigten“ bei den Themen Streikrecht, Kündigungsschutz und Karenztage im Krankheitsfall. Sie wollen weiter auf „organisierte Solidarität“ statt mehr private Vorsorge setzen.

„Die Kosten des Scheiterns brechen vielen das Genick“

Der Deutsche Start-up-Verband fordert dagegen, für junge Unternehmen im Arbeitsrecht weitreichende Lockerungen zu verankern. „Die Kosten des Scheiterns brechen vielen Start-ups das Genick“, sagte Pausder. „Der Kündigungsschutz ist das Hindernis Nummer eins für die Gründerszene. Fast jeder Fall landet vor dem Arbeitsgericht. Dort wartet man nicht selten acht Monate auf einen Termin für einen Vergleich. Das lähmt das ganze Unternehmen.“

Was Pausder, die selbst mehrere Start-ups gegründet hat, unter ihren Kollegen beobachtet, besorgt sie: „Etliche deutsche Unternehmen siedeln ihre Softwareteams aktuell in der Schweiz an, obwohl die Lohnkosten dort bis zu 70 Prozent höher sind. Sie nehmen das in Kauf, weil sie die Flexibilität im Kündigungsschutz brauchen.“

Letzte Reform 2004

Das Kündigungsschutzgesetz wurde zuletzt im Jahr 2004 unter der damaligen rot-grünen Regierung von Gerhard Schröder gelockert. Seitdem greift es nicht schon bei Betrieben mit mehr fünf Mitarbeitern, sondern erst bei mehr als zehn. Arbeitgeber müssen Kündigungen entweder personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt begründen. Die Zahl der Streitfälle vor Arbeitsgerichten ist im Zuge der Wirtschaftskrise zuletzt deutlich gestiegen.

Die Start-up-Szene fordert deshalb eine „Gründerschutzzone“. In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens soll es komplett vom Kündigungsschutz befreit sein. Danach soll es Ausnahmen für Spitzenverdiener geben. Pausder schwebt dafür ein „garden leave“ nach britischem Vorbild vor: „Kein Kündigungsschutz, aber sechs Monatsgehälter Abfindung.“ Läge die Grenze bei einem Jahresgehalt von 150.000 Euro, würde das nach Schätzung des Verbands für bis zu zehn Prozent der Arbeitsverhältnisse in Start-ups gelten. „Besser wären 100.000 Euro, dann wären rund 25 bis 30 Prozent der Arbeitsverhältnisse betroffen.“

Vorbild Dänemark

Die CDU hatte zu Beginn des Jahres für das dänische Modell geworben, das weniger Kündigungsschutz mit einer höheren sozialen Absicherung kombiniert. Die Idee: Gutverdiener sollten mit ihren Arbeitgebern individuell vereinbaren können, ob sie für mehr Geld auf Sicherheit verzichten. Allerdings war dies parteiintern umstritten, auch weil viele CDU-Anhänger mit guten Einkommen die Sicherheit des deutschen Arbeitsrechts durchaus schätzen.

Namhafte deutsche Ökonomen sehen den Kündigungsschutz in seiner jetzigen Form als Hemmschuh für eine dynamischere Wirtschaftsentwicklung. Moritz Schularick, der Präsident des Kiel Instituts für Weltwirtschaft, hatte das Modell schon im Februar infrage gestellt: „Warum halten wir am Kündigungsschutz für Leute fest, die mehr als 100.000 Euro im Jahr verdienen?“ Ein paternalistischer Schutzgedanke werde ins 21. Jahrhundert weitergetragen, obwohl er schon Ende des 20. Jahrhunderts überholt gewesen sei.

Biografien schützen, nicht Arbeitsplätze

In diesem Monat legten dann der an der Princeton University forschende Arbeitsmarktökonom Simon Jäger und mehrere Ko-Autoren in einem gemeinsamen Beitrag nach. Der deutsche Kündigungsschutz habe einen Konstruktionsfehler. „Er schützt den Arbeitsplatz, nicht die Erwerbsbiografie“, schreiben die Ökonomen.

In einem wirtschaftlich relativ stabilen Umfeld habe der deutsche Kündigungsschutz zwar erfolgreich funktioniert. In einer Zeit technologischer und geopolitischer Umbrüche sei es aber entscheidend, dass Beschäftigte leicht zu produktiveren und innovativeren Arbeitgebern wechseln können. Genau das sei in Deutschland ein Problem: Beschäftigte wechselten nur etwa halb so oft den Arbeitgeber wie in Schweden oder der Schweiz. Diese fehlende Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt gilt als ein wichtiger Grund dafür, dass die Produktivität in den Vereinigten Staaten seit Mitte der 1990er Jahre viel stärker gestiegen ist als in der EU.

Jäger und seine Ko-Autorin, die Berliner Ökonomin Manuela Barišić, wollen den Kündigungsschutz nicht ersatzlos streichen. Sie empfehlen eine Öffnung oberhalb einer Einkommensgrenze von 77.000 Euro, was der Versicherungspflichtgrenze entspricht. Oberhalb dieser Schwelle sollen Beschäftigte wählen können: Entweder sie schließen wie bisher einen Vertrag mit Kündigungsschutz ab, oder sie wählen einen Vertrag ohne Kündigungsschutz. In diesem Vertrag müsse dann aber ein höherer Lohn angeboten werden; die Ökonomen sprechen von einer Flexibilitätsprämie.

Die Forderung nach einer Lockerung nur für Gutverdiener ist politisch realistischer als eine grundsätzliche Abschaffung. Ökonom Jäger hält die Grenze aber auch ökonomisch für sinnvoll, unter anderem weil Hochverdiener einen Verdienstausfall besser abfedern können. Zudem sei es wichtig, dass gerade besonders produktiv arbeitende Menschen nicht an der „falschen“ Stelle verharrten. „Es entstehen erhebliche Kosten, wenn hochqualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht dort arbeiten, wo sie ihr Potential am besten entfalten können“, sagt Jäger.

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Eine Einigung auf eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Start-ups ist möglich, aber umstritten.

    Möglich · Innerhalb von Wochen

Offene Fragen

  • Wie wird die SPD auf die Forderungen nach Lockerung des Kündigungsschutzes reagieren?
  • Welche konkreten Kompromisse sind bei der Steuerreform möglich?
  • Wie wird sich die Entscheidung auf die Innovationskraft deutscher Start-ups auswirken?

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This article was originally published by FAZ.

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