LG Frankfurt: "Misgendern" nicht generell verboten, aber Klarnamen-Nennung untersagt
Auf einen Blick
- Das LG Frankfurt hat entschieden, dass "Misgendern" nicht generell verboten ist.
- Ein Mann, der sich als Transfrau ausgibt, darf als Mann bezeichnet werden.
- Die Nennung des Klarnamens von Laura H. wurde jedoch untersagt, um eine "Prangerwirkung" zu vermeiden.
KI-generierte Zusammenfassung
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass "Misgendern" nicht generell verboten ist. Ein Mann, der sich als Transfrau ausgibt, darf als Mann bezeichnet werden. Die Nennung des Klarnamens von Laura H. wurde jedoch untersagt, um eine "Prangerwirkung" zu vermeiden.



