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Mann tötet Tochter nach Streit mit Ex-Partnerin – Prozess wird neu aufgerollt
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Mann tötet Tochter nach Streit mit Ex-Partnerin – Prozess wird neu aufgerollt

Auf einen Blick

  • Ein 58-jähriger Mann tötete seine Tochter in Bollschweil nach einem Streit mit seiner Ex-Partnerin.
  • Ein psychiatrisches Gutachten sprach ihn zunächst schuldunfähig, ein zweites Gutachten hält ihn für schuldfähig, was zur Umwandlung des Verfahrens führt.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Ein 58-jähriger Mann tötete seine Tochter nach einem Streit mit seiner Ex-Partnerin. Ein psychiatrisches Gutachten sprach ihn zunächst schuldunfähig, ein zweites Gutachten hält ihn für schuldfähig, was zur Umwandlung des Verfahrens führt.

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Am 11. Oktober 2025 klingelte der 58 Jahre alte Dirk S. an der Wohnung seiner früheren Partnerin in Bollschweil. Er wollte seine Tochter sehen. Im Jahr 2023 hatten sich Dirk S. und seine Partnerin, mit der er einen Sohn und eine Tochter hat, nach einer schwierigen Beziehung getrennt. An dem Oktobertag verweigerte die Ex-Partnerin dem Vater den Zutritt zur Wohnung. Dirk S. brachte die Tochter in seine Gewalt und verschanzte sich mit ihr in der Wohnung. Seine Partnerin beschimpfte er als „Hexe“. Der Mann stand unter massivem Drogeneinfluss und schien sich in einem wahnhaften Zustand zu befinden.

Danach ging Dirk S. in die Küche, nahm ein Messer und schnitt seiner Tochter die Kehle durch, verletzte sie mehrfach im Bauchraum und schlug mit einem Spaten auf sie ein. Das Kind hatte keine Überlebenschance. Durch den großen Blutverlust wegen der Perforation großer Blutgefäße und die stumpfen Traumata starb das Mädchen nach kurzer Zeit. Ein Rettungsversuch eines Nachbarn scheiterte, auch zwei Schüsse eines Polizisten konnten den Täter nicht aufhalten. Möglicherweise hielt er in seinem wahnhaften Zustand die eigene Tochter für „das schwächste Tier in einem Löwenrudel“. Er habe ihr wie bei einem Fisch das Herz herausschneiden wollen. Nach der Tat rannte er unbekleidet vor das Haus und wurde verhaftet.

Er rauchte acht bis zehn Joints – jeden Tag

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sind zwei Mordmerkmale erfüllt. Dirk S. habe heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen gehandelt. Wegen des psychischen Zustands wurde nach der Festnahme die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Emmendingen angeordnet.

In den Vernehmungen gab er später an, täglich acht bis zehn Joints geraucht zu haben, was einer wöchentlichen Menge von etwa 14 Gramm Cannabis entsprochen haben soll. In der Anklage der Staatsanwaltschaft Freiburg ist von einer „cannabisindizierten psychotischen Störung“ die Rede. Die Gerichtsmediziner stellten im Blut des Täters später 31 Mikrogramm Tetrahydrocannabinol (THC) fest.

Ein anderes Gutachten hält den Täter für schuldfähig

Am 13. April dieses Jahres begann ein Sicherungsverfahren gegen Dirk S. Der psychiatrische Gutachter Stephan Bork hatte vor der Hauptverhandlung vor dem Freiburger Landgericht festgestellt, dass der Angeklagte nicht schuldfähig ist. Als Grund hatte der Facharzt für forensische Psychiatrie eine „paranoide Schizophrenie“, eine wahnhafte Störung und eine durch Cannabis-Missbrauch indizierte schwere psychische Störung attestiert. Hätte sich das Gericht dieser Auffassung angeschlossen, wäre der Angeklagte im Maßregelvollzug untergebracht worden, die Länge des Aufenthalts dort würde vom Therapieerfolg abhängen.

Doch das Verfahren entwickelte sich anders. Es liegt nämlich ein konträres psychiatrisches Gutachten vor, verfasst vom Leiter der Forensischen Psychiatrie des Zentralinstituts für seelische Gesundheit in Mannheim, Harald Dreßing. Er hält den Angeklagten für schuldfähig, sodass die Kammer entschied, das Sicherungs- in ein Strafverfahren umzuwandeln. Nach Paragraph 415 der Strafprozessordnung muss das Gericht bei einer anderen Bewertung der Schuldfähigkeit den mutmaßlichen Täter auf die neue Rechtslage hinweisen und seinem Verteidiger die Möglichkeit geben, sich auf die Verteidigung vorzubereiten, wenn er das per Antrag verlangt. Deshalb setzte die Strafkammer des Freiburger Landgerichts das Verfahren am Mittwoch nun fort und begann mit einer neuen Hauptverhandlung und somit auch einer neuen Beweisaufnahme. In der Gerichtspraxis kommen solche Verfahrensumwandlungen ausgesprochen selten vor.

Der Tat in Bollschweil ging eine Lebenskrise des Angeklagten voraus. Die erste Ehe von Dirk S. war 2007 gescheitert. 2013 war der aus Bremen stammende Mann mit seiner neuen Partnerin nach Freiburg gezogen, mit ihr hatte er einen Sohn (geboren 2012) und die Tochter (geboren 2017). Nach der Trennung von der Mutter beider Kinder lebte er in Staufen. Während der Corona-Pandemie entwickelte sich der Angeklagte zum Impfskeptiker, später ließ er sich länger krankschreiben, meldete sich arbeitslos und entwickelte immer stärkere wahnhafte Vorstellungen – so fürchtete er, umgebracht zu werden.

„Sie war das Zerbrechlichste“

In der Verhandlung am Mittwoch schilderte der Angeklagte seinen Zustand in den Monaten und Wochen vor der Tat. Er habe bis zu zehn Joints pro Tag geraucht, sich mit Resonanzwellen, der Form der Erde und einem Stein im Innenhof seines Wohnhauses befasst, der wie ein Andreaskreuz ausgesehen habe. „Zwei, drei Wochen vor der Tat hatte ich meinen Schlüssel zu Hause stecken lassen, ich wollte alles Böse hinter mir lassen. Ich bin über den Belchen gelaufen, schlief eine Nacht auf einem Trecker.“ Am Morgen griff ihn die Polizei auf, als er mit blutigen Füßen und kurzer Hose bei niedrigen Temperaturen über einen Schotterweg lief. Er sei mit den Menschen „nicht mehr klargekommen“.

Obwohl der Angeklagte über viele Jahre berufstätig war, mal als Werkzeugmacher, mal als Vertriebler, mal als Golfplatzwart, rutschte er immer tiefer in eine Krise. Der Cannabis-Konsum, die Corona-Pandemie und seine Neigung, alle möglichen kruden Theorien mit ChatGPT zu recherchieren, isolierten ihn von der Umwelt und triggerten die Wahnvorstellungen. „Am Ende bin ich um drei Uhr aufgewacht, habe zwei, drei Tüten geraucht und bin nachts durch Staufen gelaufen.“

Wenn er vom Richter nach seiner Beziehung zu seiner Tochter gefragt wird, bricht er immer wieder in Tränen aus. Seine Ausführungen sind dann schwer zu verstehen: „Sie war das Zerbrechlichste“, sagt er. „Mit Jungs kuschelt man ja nicht so.“

Worauf zu achten ist

KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten

  • Das Gericht wird eine Entscheidung über die Schuldfähigkeit des Angeklagten treffen.

    Sehr wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

  • Es wird ein Strafmaß festgelegt, das die Umstände der Tat berücksichtigt.

    Wahrscheinlich · Innerhalb von Monaten

Offene Fragen

  • Wie wird das Gericht die Schuldfähigkeit bewerten?
  • Welche Rolle spielt der Cannabis-Konsum?
  • Wie wird das Strafmaß ausfallen?

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This article was originally published by FAZ.

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