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Mecklenburg-Vorpommern: Rechtsanspruch auf Ganztags-Hortbetreuung kommt
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Die Zeit01.07.2026Politik2 dk okumaGermany

Mecklenburg-Vorpommern: Rechtsanspruch auf Ganztags-Hortbetreuung kommt

Auf einen Blick

  • Mecklenburg-Vorpommern gewährt ab 2026/27 einen Rechtsanspruch auf Ganztags-Hortbetreuung, zunächst für Erstklässler.
  • Ab 2029/30 sollen alle Grundschulkinder bis Klasse vier 40 Stunden pro Woche Anspruch haben.
  • Die Personalschlüssel in Krippen und Horten werden verbessert, die Betreuung bleibt beitragsfrei.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Mecklenburg-Vorpommern verbessert die Kinderbetreuung durch einen Rechtsanspruch auf Ganztags-Hort und bessere Personalschlüssel. Die Betreuung bleibt beitragsfrei für Eltern.

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Grundschulkinder in Mecklenburg-Vorpommern haben künftig einen Rechtsanspruch auf ganztägige Hortbetreuung. Außerdem werden die Personalschlüssel für die Betreuung von Kindern in Horten und Krippen und später auch in Kitas verbessert. Die Regierungsfraktionen von SPD und Linke stimmten für eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes, alle übrigen Fraktionen und die FDP-Gruppe enthielten sich.

Demnach sollen ab 1. Januar 2027 in Krippen auf eine Erzieherin beziehungsweise einen Erzieher fünf Kinder kommen – bislang sind es sechs. Ab 1. August 2027 soll in Horten der Personalschlüssel von 1 zu 22 auf 1 zu 21 verbessert werden. Weitere Schritte zur Verbesserung sollen folgen.

Hort-Anspruch zunächst für Erstklässler

Der Rechtsanspruch für den Ganztags-Hort gilt laut neuem Gesetz ab dem Schuljahr 2026/27 zunächst für Schülerinnen und Schüler der ersten Klasse und wird in den folgenden Schuljahren um je eine Jahrgangsstufe erweitert. Ab dem Schuljahr 2029/30 soll dann jedes Grundschulkind der Klassen eins bis vier Anspruch auf 40 Stunden Hortbetreuung pro Woche haben, auch in den Ferien. In den 40 Stunden sind Schulstunden enthalten.

Wer 50 Stunden Betreuungszeit benötigt, muss das beantragen. Die Anträge müssten beim Jugendamt der Kommune gestellt werden, das dann auch entscheide. Für den 40-Stunden-Platz ist ein Antrag künftig nicht mehr nötig.

Die Kita- und Hortbetreuung ist in Mecklenburg-Vorpommern beitragsfrei für die Eltern. Land und Kommunen wenden dafür laut Bildungsministerium rund eine Milliarde Euro im Jahr auf.

Mehr als 40 Millionen Euro jährlich

Das Gesetz sieht zudem vor, dass die Landesregierung für die Verkleinerung der Kindergruppen in Krippe und Hort 2027 rund 43,8 Millionen Euro und ab 2028 jährlich rund 47,1 Millionen Euro investieren werde.

Bezahlt werden sollen die Kosten nach früheren Angaben von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) mit frei werdenden Mitteln aus Rentenverpflichtungen des Landes, die der Bund zu einem Teil übernehme. Die Länder mussten demnach bisher die Hälfte der DDR-Zusatz- und Sonderrenten finanzieren. Seit 2026 habe der Bund seinen Anteil auf 60 Prozent erhöht. Damit werden Schwesig zufolge jedes Jahr 40 Millionen Euro für andere Zwecke frei, die in MV nun in die Bildung gesteckt würden.

Offene Fragen

  • Wie werden die zusätzlichen Erzieher eingestellt?
  • Wie wirkt sich die Änderung auf die Gemeinden aus?

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This article was originally published by Die Zeit.

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