Mehr als 1.000 Juristen fordern AfD-Verbot
Auf einen Blick
Mehr als 1.000 deutsche Juristen, darunter Anwälte, Richter und Staatsanwälte, unterstützen einen Aufruf des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) an Bundesregierung und Bundestag, ein Verbotsverfahren gegen die AfD einzuleiten, gestützt auf ein Gutachten, das die Partei als verfassungswidrig einstuft.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) hatte bereits Mitte Juli einen offenen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag gerichtet, dem sich damals gut 500 Juristen angeschlossen hatten.
Mehr als 1.000 Juristen unterstützen einen Aufruf für ein AfD-Verbot, darunter Anwälte, Richter und Staatsanwälte. Dies teilte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) mit, der schon Mitte Juli einen offenen Brief an die Bundesregierung und den Bundestag gerichtet hatte.
Damals hatten sich den Angaben zufolge gut 500 Juristen hinter den Appell gestellt, inzwischen sei die Zahl auf 1.051 gestiegen. Die Unterstützer sähen es als "Pflicht, uns für die Menschenwürde aller Menschen einzusetzen"", erklärte der RAV. "Dazu gehört, dass wir eine Partei wie die AfD, die zentralen Grundwerten unserer Verfassung widerspricht, entschieden bekämpfen."
Gutachten als Grundlage
In ihrem Aufruf nimmt der RAV Bezug auf ein rechtswissenschaftliches Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Die Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass die Politik der AfD gegen das Prinzip der Menschenwürde des Grundgesetzes und das Demokratieprinzip verstoße und damit verfassungswidrig sei.
Der Bundestag und die Bundesregierung seien nun "als politisch Verantwortliche aufgefordert, unverzüglich die notwendigen Schritte" für ein Verbotsverfahren einzuleiten, so der RAV. Die Juristen befürchten anderenfalls "einen ernsthaften Schaden für die Demokratie."
Bundesverfassungsgericht kann entscheiden
Nach Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Parteien als verfassungswidrig einzustufen, "die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden". Sie können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden.
Einen Antrag auf ein Parteiverbot beim Bundesverfassungsgericht können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen. Die Politik ist sich bisher nicht einig, ob ein Parteiverbot beantragt werden sollte.
Offene Fragen
- Werden Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung ein Verbotsverfahren einleiten?
- Wann könnte ein solches Verfahren beginnen?






