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BackOnline-Verträge künftig einfacher kündigen: "Widerrufsbutton" wird Pflicht
Online-Verträge künftig einfacher kündigen: "Widerrufsbutton" wird Pflicht
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Die Zeit19.06.2026Politik2 dk okumaGermany

Online-Verträge künftig einfacher kündigen: "Widerrufsbutton" wird Pflicht

Auf einen Blick

  • Ab sofort müssen Online-Händler einen "Widerrufsbutton" anbieten, der Verbrauchern die Kündigung von Verträgen mit wenigen Klicks ermöglicht.
  • Die Regelung betrifft fast den gesamten B2C-Onlinehandel, ausgenommen sind personalisierte oder verderbliche Waren.
  • Verbraucherschützer begrüßen die Neuerung für mehr Komfort und Transparenz.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ihre Online-Verträge einfacher kündigen können. Ab sofort ist der sogenannte »Widerrufsbutton« Pflicht, über den Käufer Verträge mit wenigen Klicks schnell und unkompliziert wieder kündigen können.

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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ihre Online-Verträge einfacher kündigen können. Ab sofort ist der sogenannte »Widerrufsbutton« Pflicht. Über diesen sollen Käufer etwa Verträge mit wenigen Klicks schnell und unkompliziert wieder kündigen zu können.

Von dieser neuen Regelung ist beinahe der gesamte Onlinehandel im B2C-Bereich betroffen, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Überall, wo generell ein Widerrufsrecht besteht, ist der Button nun Pflicht. Ob großes Versandunternehmen oder kleiner, spezialisierter Onlineshop – sie alle müssen die Funktion auf Websites und Apps bereitstellen. Für die Umsetzung auf Marktplätzen wie Amazon oder Ebay ist der Plattformbetreiber zuständig.

Gut sichtbar und ohne Widerrufsgrund

Der Button greift damit sowohl beim Einkauf von den meisten Waren als auch bei online abgeschlossenen Verträgen zu Dienstleistungen wie Streaming-Angeboten oder auch Krediten und Versicherungen. Ausnahmen bestehen hingegen bei Waren, welche auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden, zum Beispiel bei maßgeschneiderter Kleidung. Auch schnell verderbliche Waren wie frische Lebensmittel haben kein Widerrufsrecht.

Die Funktion muss ab sofort gut sichtbar auf der Website eines Onlineshops platziert sein. Um versehentliche Stornierungen zu verhindern, sieht die Regelung einen zweistufigen Widerrufsprozess vor. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden.

Kritik aus der Branche

Vonseiten der Verbraucherzentrale Bundesverband kam positive Resonanz zu dem neuen Gesetz. Es schaffe mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz für die Verbraucherinnen – auch, wenn sich das Widerrufsrecht selbst nicht ändere. Die Frist zum Widerruf beträgt in der Regel 14 Tage. Justiz- und Verbraucherschutzministerin Stefanie Hubig (SPD) sprach von einem Gewinn für den Verbraucherschutz. " Wenn der Vertragsschluss im Internet kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein.«

Offene Fragen

  • Wie wird die Einhaltung der Regelung kontrolliert?
  • Gibt es Übergangsfristen für kleinere Händler?

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This article was originally published by Die Zeit.

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