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Sachsens Schwimmbäder: Keine Verschärfung der Zugangsregeln für Kinder
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Die Zeit15.06.2026Other3 dk okumaGermany

Sachsens Schwimmbäder: Keine Verschärfung der Zugangsregeln für Kinder

Auf einen Blick

  • Sachsens Schwimmbäder in Leipzig, Dresden und Chemnitz wollen die Zugangsregeln für Kinder und Jugendliche nicht verschärfen.
  • Die DLRG kritisiert, dass viele Viertklässler keine sicheren Schwimmer sind.

KI-generierte Zusammenfassung

Warum es wichtig ist

Sachsens Schwimmbäder wollen die Zugangsregeln für Kinder und Jugendliche nicht verschärfen. In einigen deutschen Kommunen dürfen Kinder unter 16 ohne Begleitung Erwachsener nur ins Schwimmbad, wenn sie das Bronzeabzeichen vorweisen können.

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Sachsens Schwimmbäder wollen die Zugangsregeln für Kinder und Jugendliche nicht verschärfen. Das geht aus einer Umfrage in Leipzig, Dresden und Chemnitz hervor. Zum Schutz vor Badeunfällen dürfen in einigen Kommunen in Deutschland Kinder unter 16 ohne Begleitung Erwachsener nur noch ins Schwimmbad, wenn sie mindestens das Bronzeabzeichen vorweisen können. Dafür muss man mindestens 15 Minuten am Stück schwimmen können.

Die Anlagen sind offen für alle Badegäste, klein wie groß, hieß es aus Leipzig. Zudem kombinierten viele Anlagen auch Plansch- und Schwimmbereiche, so dass der Zugang grundsätzlich für alle Besucher unabhängig ihrer Schwimmfähigkeit ermöglicht werde. Die Gäste in den Schwimmerbecken müssten allerdings über eine ausreichende Schwimmfähigkeit verfügen. «Unsere Badaufsichten haben dies jederzeit im Blick und sprechen Badegäste bei offensichtlich fehlenden Fähigkeiten darauf an. Im Zweifel müssen Schwimmhilfen getragen werden.»

Auch in Dresden gibt es derzeit keine Überlegungen, die Zutrittsregeln zu verschärfen. Die Notwendigkeit dazu sei nicht gegeben, teilte die Dresdner Bäder GmbH mit. «Wir stehen aber im ständigen Austausch mit anderen Badbetreibern, auch zu dieser Thematik, und werden gegebenenfalls bei Bedarf reagieren.»

In Chemnitz dürfen Kinder bis zum vollendeten 9. Lebensjahr nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson, die mindestens 16 Jahre alt ist, in die städtischen Schwimmbäder. Ein Teil der Aufsichtspflicht im Schwimmbad liege bei der Begleitperson, betonte eine Stadtsprecherin. Sie betonte, dass Schwimmabzeichen keine verlässlichen Rückschlüsse auf die aktuelle Schwimmfähigkeit oder das Verhalten im Wasser zuließen.

In Leipzig hieß es zudem, dass eine Kontrolle von Schwimmpässen problematisch sei. Die Schwimmfähigkeit könne sich mit dem Alter und der Übung positiv entwickeln. «Hier könnten Besucher ausgeschlossen werden, die eigentlich schwimmfähig wären.»

Laut Befragungen der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind rund 60 Prozent der Viertklässler noch keine sicheren Schwimmer und erfüllen nicht die Anforderungen an das Schwimmabzeichen Bronze. Die deutliche Mehrheit der Kinder habe bis zu diesem Alter zwar das Seepferdchen abgelegt, könne sich damit aber nur eine kurze Zeit über Wasser halten und sei noch sehr unsicher beim Schwimmen, hieß es auf Anfrage.

Grundsätzlich kann die Voraussetzung eines Schwimmabzeichens in Bronze für unbegleitete Kinder und Jugendliche ein geeigneter Beitrag zur Erhöhung der Sicherheit in Schwimmbädern sein, wie der Landesverband Sachsen mitteilte. Mit dem Bronze-Abzeichen weisen Kinder und Jugendliche nach, dass sie ausdauernd schwimmen, sicher ins Wasser springen, sich unter Wasser orientieren und die Baderegeln kennen. Diese Fähigkeiten tragen wesentlich dazu bei, Risiken im Badebetrieb zu reduzieren.

Die DLRG Sachsen sieht die Kommunen, Schulträger und das Land Sachsen insbesondere in der Freibadsaison in der Verantwortung, zusätzliche Schwimmlernangebote anzubieten. «Wer höhere Anforderungen an den Zugang zu Schwimmbädern stellt, muss gleichzeitig dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche unkompliziert die Möglichkeit erhalten, Schwimmen zu lernen und Schwimmabzeichen abzulegen», betonte Landesgeschäftsführer Sebastian Knabe.

Zudem bestehe die Gefahr bei einer Verschärfung der Zugangsregeln in den Schwimmbädern, dass ältere Kinder und Jugendliche auf unbewachte Seen oder andere Freigewässer ausweichen. «Diese sind in der Regel deutlich gefährlicher als beaufsichtigte Schwimmbäder», erläuterte Knabe. Kommunen sollten diesen Aspekt bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.

Offene Fragen

  • Welche konkreten Maßnahmen werden ergriffen, um Schwimmlernangebote zu verbessern?
  • Wie wird die Schwimmfähigkeit von Kindern zukünftig bewertet?

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This article was originally published by Die Zeit.

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