Wer muss in Deutschland eine Steuererklärung abgeben?
Auf einen Blick
- Im Jahr 2025 wurden über 53 Millionen Steuererklärungen elektronisch eingereicht.
- Die Pflicht zur Abgabe hängt vom Arbeitsverhältnis, zusätzlichen Einkünften, Lohnersatzleistungen oder dem Überschreiten des Grundfreibetrags ab.
- Auch Rentner und Beamte haben spezifische Regelungen.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Die Abgabe einer Steuererklärung ist in Deutschland gesetzlich geregelt und hängt von verschiedenen Faktoren des Arbeitsverhältnisses und der Einkommenssituation ab. Im Jahr 2025 wurden über 53 Millionen Erklärungen elektronisch übermittelt.
In Deutschland geben immer mehr Menschen eine Steuererklärung ab. 2025 wurden mehr als 53 Millionen Erklärungen allein elektronisch ans Finanzamt übermittelt. Wer ist dazu verpflichtet? Nils Buske 02.07.2026 - 10:49 Uhr Artikel anhören
Wer hat die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben?
Foto: dpa
Düsseldorf. Ob jemand zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, hängt zuerst einmal vom Arbeitsverhältnis ab. In einem Anstellungsverhältnis beispielsweise zieht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Lohnsteuer monatlich vom Lohn ab. Das bedeutet: Sie müssen sich theoretisch nicht weiter mit ihr befassen, alle Steuern sind gezahlt. Auch deswegen müssen nicht alle Menschen, die in Deutschland leben und arbeiten, eine Steuererklärung einreichen.
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Das ändert sich allerdings, sobald ein Arbeitnehmer neben seiner Anstellung Einnahmen generiert. Wer die Erklärung einreichen muss, ist gesetzlich geregelt – und zwar im Einkommensteuergesetz (EStG) unter Paragraf 46. Wer in Deutschland arbeitet, muss demnach eine Steuererklärung einreichen, wenn er …
… (und ein Ehepartner) nach Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor besteuert wurde.
… einen Lohnsteuerfreibetrag erhalten hat. Ausnahme: Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung oder für Hinterbliebene.
… Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat. Als solche gelten beispielsweise Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Infektionsschutzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Insolvenzgeld oder Elterngeld. Das Bürgergeld und andere Sozialleistungen zählen nicht dazu.
... mehr als 410 Euro im Jahr an unversteuerten Einkünften hat. Darunter fallen Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit oder Mieteinnahmen.
… mit seinem Einkommen den Steuergrundfreibetrag von 12.096 Euro (2025) bzw. 24.192 Euro bei Verheirateten überschreitet.
… mehrere Arbeitslöhne nebeneinander bezieht.
… Freibeträge beim Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen und 2025 mehr als 13.362 Euro Lohn bekommen hat (Ehepaare mit Zusammenveranlagung: 25.494 Euro).
… ein Sonderfall ist, zum Beispiel wenn spezielle Fälle von Sonderzahlungen stattgefunden haben. Die Lohnsteuerbescheinigung ist dann mit einem Buchstaben gekennzeichnet.
… im selben Jahr den Arbeitgeber gewechselt und der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte der vorherigen Arbeitgeber nicht berücksichtigt hat.
… einen Partner hat, der gestorben ist, oder seine Ehe geschieden wurde und einer der Eheleute im selben Jahr neu geheiratet hat.
… einen Ehegatten hat, der im EU-Ausland lebt und auf der Lohnsteuerkarte berücksichtigt wurde.
… einen Wohnsitz im Ausland hat und er unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt hat.
Wer seit 2025 eine Abfindung erhalten hat, ist allein dadurch nicht mehr automatisch zur Steuererklärung verpflichtet. Grund dafür ist, dass der jeweilige Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung nicht mehr direkt auf die Abfindung anwenden darf. Wer von dieser Vergünstigung profitieren möchte, muss sie selbst in einer freiwilligen Steuererklärung geltend machen.
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Pflicht zur Steuererklärung: Was gilt für Rentner und Beamte?
Rentner sind grundsätzlich zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, sobald ihr Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag. Für Alleinstehende betrug dieser im Jahr 2025 12.096 Euro pro Jahr – bei Verheirateten ist er doppelt so hoch. Auch Menschen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, dem Gewerbebetrieb oder Selbstständige müssen immer eine Steuererklärung abgeben.
Zusätzlich müssen jene Anleger eine Steuererklärung abgeben, die auf Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachentrichten müssen. Auch ausländische Erträge, die noch zu versteuern sind, verpflichten zur Abgabe einer Steuererklärung. Gleiche Erklärungspflicht gilt unter Umständen auch für Menschen mit Zinseinnahmen, für die keine Abgeltungsteuer abgeführt wurde.
Beamte dagegen sind zur Einreichung einer Steuererklärung verpflichtet, wenn ihre Vorsorgepauschale für das Beamtengehalt höher ist als ihre tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
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Wer eine Steuererklärung abgeben muss, muss nicht zwingend auch Steuern nachzahlen: In vielen Fällen gibt es auch eine Steuererstattung, die das Finanzamt dann auf das Konto überweist.
Berufsgruppe Muss eine Steuererklärung verpflichtend abgegeben werden? Angestellte ohne zusätzliche Einkünfte Nein Angestellte mit zusätzlichen Einkünften Ja Beamte Nein, außer: Die einkalkulierte Vorsorgepauschale übersteigt die tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und der Jahresarbeitslohn liegt über 13.362 Euro (2025, Ehepaare: 25.494 Euro). Personen mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft Ja Personen mit Einkünften aus dem Gewerbebetrieb Ja Rentner Nein, außer: Der steuerpflichtige Anteil der Rente übersteigt nach Abzug von Werbungskosten-Pauschbetrag (102 Euro) und Sonderausgaben-Pauschbetrag den Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro für Alleinstehende, 24.192 Euro für Verheiratete). Selbstständige Ja
Mehr: Wann läuft die Frist für meine Steuererklärung ab?
Dieser Artikel erschien bereits im Juni 2022. Der Artikel wurde am 01.07.2026 erneut geprüft und mit leichten Anpassungen aktualisiert.
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