
Bundeskartellamt hält an 50+1-Regel fest, fordert aber konsequente Anwendung
Das Bundeskartellamt hat die 50+1-Regel im deutschen Profifußball für kartellrechtlich zulässig erklärt, fordert jedoch eine konsequente Anwendung ohne sachlich unbegründete Ausnahmen. Dies lässt Fragen für Klubs wie Leverkusen, Wolfsburg und Leipzig offen.


