Bundeskartellamt sieht Ausnahmen für Werksklubs in der Bundesliga kritisch
Kartellamt hält 50+1-Regel im Profifußball grundsätzlich für vereinbar, fordert aber konsequente Anwendung.
Auf einen Blick
- Das Bundeskartellamt sieht keine Notwendigkeit für Eingriffe in die 50+1-Regel, hält jedoch dauerhafte Ausnahmen für Werksklubs für nicht haltbar.
- Die DFL müsse die Regel konsequent anwenden, um rechtssicher zu bleiben.
KI-generierte Zusammenfassung
Warum es wichtig ist
Die 50+1-Regel verhindert, dass externe Investoren die Mehrheit bei den Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga übernehmen können.
Bonn. Das Bundeskartellamt hält die Ausnahmen für „Werksklubs“ im deutschen Profifußball auf Dauer nicht für haltbar. Die Bonner Behörde sieht zwar keinen Anlass, aus kartellrechtlichen Gründen in die „50+1“-Regel der Bundesliga einzugreifen, wie sie am Mittwoch mitteilte.
„Voraussetzung dafür ist aber, dass sie konsequent und ohne sachlich nicht gerechtfertigte Unterschiede angewendet wird“, sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. Sonst drohten Klagen gegen die Regelung durch Dritte. „Unsere Bewertung zeigt Gesichtspunkte auf, die die DFL berücksichtigen sollte, wenn sie die Regel künftig möglichst rechtssicher anwenden möchte.“ Die „50+1“-Regel soll verhindern, dass externe Investoren bei den 36 Vereinen der ersten und zweiten Bundesliga die Mehrheit übernehmen können.
Die Bundesliga will daran festhalten. „Die 50+1-Regel ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Fußballs“, sagte Liga-Präsident Hans-Joachim Watzke. „Das Präsidium ... wird sich weiter dafür einsetzen, dass 50+1 auch in Zukunft als Grundprinzip im deutschen Fußball erhalten bleibt“, erklärte der Ligaverband. Für die vom Kartellamt kritisierten Punkte gilt es nun mit allen Klubs Lösungen zu finden, die tatsächlich zu einer verbesserten Rechtssicherheit führten.
Worauf zu achten ist
KI-Ausblick — Möglichkeiten, keine Fakten
Die DFL wird mit allen Klubs Lösungen zur verbesserten Rechtssicherheit der 50+1-Regel suchen.
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Offene Fragen
- Wie will die DFL die Ausnahmen für Werksklubs rechtssicher regeln?
- Drohen konkrete Klagen von Dritten gegen die bestehende Regelung?







