Verfassungsschutz darf AfD in Bayern weiter beobachten
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD in Bayern weiter beobachten darf. Die Partei hatte Berufung eingelegt, die nun abgewiesen wurde. Grund sind Aussagen zur Remigration, die als verfassungsfeindlich eingestuft werden.

















