Amtsgericht Frankfurt: Hessische Mietschutzverordnung ist unwirksam
Das Amtsgericht Frankfurt hat die Verlängerung der Hessischen Mietschutzverordnung zur Mietpreisbremse für unwirksam erklärt, da sie auf fünf Jahre beschränkt war und die Verlängerung nicht alle Anforderungen für einen Neuerlass erfüllte.


















