
NACHRICHT
25.6.2026KI-Zusammenfassung
Landessozialgericht begrenzt Eingliederungshilfe für teure Urlaubsreisen
Ein Mann mit spinaler Muskelatrophie beantragte über 51.000 Euro für eine 24-tägige Japanreise als Eingliederungshilfe. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg lehnte dies ab, da die Kosten für eine Fernreise weit über dem üblichen Maß für nicht behinderte Personen liegen und das Wirtschaftlichkeitsgebot überwiegt.
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