Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Heizungsgesetz ab
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine Klage von Bundestagsabgeordneten um Thomas Heilmann wegen unzureichender Beratungszeit des Heizungsgesetzes ab, da keine Verletzung der Abgeordnetenrechte nachgewiesen wurde und das Grundgesetz kein "Tempolimit" für Gesetzgebungsverfahren vorsieht.


