OGH bestätigt Benko-Verurteilung und hebt Teil-Freispruch auf
Der Oberste Gerichtshof (OGH) Österreichs bestätigte die erste Verurteilung des Immobilien-Investors René Benko wegen Gläubigerschädigung. Gleichzeitig hob der OGH einen Teil-Freispruch auf, wodurch ein Aspekt des Verfahrens in Innsbruck neu verhandelt und die Strafhöhe neu bemessen werden muss. Benko, Gründer der insolventen Signa, sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft.


