Berlin: Neues Gaststättengesetz erlaubt längere Außengastronomie in Ausgehvierteln
En resumen
- Berlin erlaubt ab 2027 längere Öffnungszeiten für Außengastronomie in Ausgehvierteln.
- Unter der Woche bis 23 Uhr, am Wochenende bis Mitternacht.
- Bezirke kritisieren das Gesetz wegen Lärmschutz und Rechtsunsicherheit.
Resumen generado por IA
Por qué importa
Ein neues Gaststättengesetz in Berlin erlaubt ab 2027 eine Verlängerung der Außengastronomie in Ausgehvierteln. Dieses Gesetz stößt jedoch auf Widerstand bei mehreren Bezirken.
Ein lauer Sommerabend: Um sich vom Tag etwas abzukühlen, wird ein Aperol nach dem anderen bestellt. Die „Nichtraucher“ fragen, ob sie sich vielleicht doch eine Zigarette nehmen dürfen. Mitten in einer hitzigen Diskussion kommt der Kellner an den Tisch: „Sorry, wir machen in 15 Minuten draußen zu – ihr müsstet langsam austrinken oder reinkommen.“ Dabei ist drinnen natürlich schon alles voll.
So oder so ähnlich kennt es vermutlich jeder, der manchmal in Berlin mit Freunden trinken geht – aber daran soll sich jetzt etwas ändern.
Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Gaststättengesetz beschlossen. Ab 2027 müssen Restaurants und Bars in sogenannten Ausgehvierteln ihre Außengastronomie nicht mehr um 22 Uhr schließen. Unter der Woche soll der Betrieb bis 23 Uhr möglich sein, freitags und samstags sogar bis 24 Uhr. Laut dem neuen Gesetz sind Ausgehviertel „Gebiete, die eine hohe Dichte außengastronomischer Einrichtungen aufweisen und durch gesteigerten Publikumsverkehr besonders geprägt sind und in denen deshalb regelmäßig eine erhöhte Geräuschkulisse auftritt.“ Diese Ausgehviertel sollen künftig von der Senatsverwaltung festgelegt werden. Doch das Gesetz sorgt jetzt schon für Ärger.
Der Bezirk Pankow hält den Vorstoß für rechtswidrig, wie zuerst der „Tagesspiegel“ berichtete. Das Bezirksamt sieht „erhebliche Konflikte im Bereich des Lärmschutzes“. Nach Auffassung der Behörde steht das neue Gaststättengesetz im Konflikt mit der bundesweit geltenden Nachtruhe. Man befürchte zusätzliche Beschwerden und gerichtliche Auseinandersetzungen. Auch die „hausnummernscharfe Abgrenzung“ von Ausgehvierteln sieht der Bezirk als problematisch an. Wirte und Anwohner könnten sich durch die Einstufung benachteiligt sehen. Der Bezirk Mitte und auch Pankow vertreten zudem die Auffassung, dass sich die genannten Kriterien nicht objektivieren ließen.
Die Senatsverwaltung sieht das anders. Man orientiere sich an einer Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Berlin, heißt es aus der schwarz-roten Koalition. Das Verwaltungsgericht hatte etwa den Mehringdamm in Kreuzberg, die Simon-Dach-Straße in Friedrichshain und die Weserstraße in Neukölln als gastronomisch und nächtlich geprägt anerkannt.
Kritik kommt auch aus anderen Bezirken. Der Bezirk Mitte hat sich nach Angaben des zuständigen Bezirksamts grundsätzlich gegen die geplante Einführung positioniert. Die Regelungen seien „rechtlich unklar, konfliktträchtig und teilweise mit bundesrechtlichen Vorgaben – insbesondere im Immissionsschutz – nicht vereinbar“. Man kündigt sogar an, sich bei widersprüchlichen Regelungen weiterhin nach dem Bundesrecht zu richten. Der SPD-geführte Bezirk Neukölln äußert ähnliche Bedenken und rechnet mit Rechtsstreitigkeiten und Klageverfahren.
Auch der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sieht das neue Gaststättengesetz kritisch und spricht von „erheblichen offenen Fragen“. Man befürchte Klagen von Anwohnern, die eine Einstufung als Ausgehviertel verhindern wollen oder sich in ihrer Nachtruhe gestört fühlen. Über die vergangenen zwei Jahre seien dort bereits 1100 Lärmbeschwerden gegen gastronomische Betriebe ergangen. Diese Zahlen verdeutlichten „das berechtigte Ruhebedürfnis der Anwohner*innen“. Das Bezirksamt sieht darüber hinaus den Bezirk in der Zuständigkeit und lehnt den „Alleingang des Senats in dieser Frage ab“.
Das neue Gesetz geht auf eine Initiative der Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) zurück. Ihre Senatsverwaltung weist die Kritik zurück. Sie erwartet „positive Effekte für die gastronomische Wirtschaft und die touristische Attraktivität Berlins. Zugleich bleibt der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner ein zentraler Maßstab.“ Der Senat hält das Gesetz für rechtssicher. Unzumutbare Lärmbelastungen blieben weiterhin unzulässig, ein Widerspruch zu bundesrechtlichen Vorgaben bestehe daher nicht.
Wie ein Gastronom das Gesetz bewertet
Ein potenzielles Ausgehviertel in Friedrichshain ist die Simon-Dach-Straße. Dort liegen nicht nur viele Restaurants und Imbisse, sondern auch zahlreiche Bars. Dazu zählt auch das „Berndhain“. Betreiber Eric M. begrüßt das neue Gaststättengesetz. Die Ausweisung schaffe Rechtssicherheit. Ein längerer Betrieb der Außengastronomie sei vor allem im Sommer sehr wichtig für die Bar. Die Tische im Außenbereich seien dann bis zu später Stunde voll. „Wenn man die Leute um 22 Uhr aus der Außengastronomie verjagt, dann gehen sie.“ Daher wäre das neue Gesetz vor allem ein wirtschaftlicher Faktor für das „Berndhain“.
Es gebe nur einen Nachbarn, der sich seit Jahren immer wieder über Lärm beschwere, mit seinen Anzeigen bisher aber wenig Erfolg gehabt habe. Mit den anderen Anwohnern habe das „Berndhain“ einen guten Weg gefunden. Es gebe eine WhatsApp-Gruppe, in der sich die Anwohner melden könnten, wenn es zu laut ist. Strafen habe man bisher noch keine erhalten.
Er habe Verständnis, wenn Menschen, die dort seit 30 oder 40 Jahren wohnen, sich von dem Lärm gestört fühlen, sagt der Betreiber. Doch die Straße bestehe in diesem Zustand seit den 90ern. Der „Berndhain“-Betreiber hat daher wenig Verständnis für Menschen, die dort hinziehen und sich beschweren. Er sehe die Straße eher als Gewerbe- denn als Wohngebiet: „Wenn ich meine Ruhe haben will, dann ziehe ich doch nicht in die Simon-Dach-Straße.“
Nur einige 100 Meter entfernt wohnt Raphael M. Die Lärmbelastung sei bereits in diesem Jahr deutlich gestiegen, berichtet er. An heißen Tagen sei es aufgrund des Lärms kaum möglich, mit offenem Fenster zu schlafen. „Ob diese zwei Stunden etwas ändern, weiß ich nicht.“ Einerseits würde das Partyvolk dann vielleicht noch weniger umsichtig werden, da ohnehin der eigene Spaß im Vordergrund stehe. Andererseits werde vielerorts ohnehin am „Späti“ weitergefeiert. In Bezug auf die Außengastronomie sieht er die Betriebe in der Pflicht: „Es liegt an den Bars und Restaurants, ihre Kundschaft zusammenzuhalten.“
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) Berlin begrüßt die Ausgehviertel und lobt das neue Gesetz als politischen Kompromiss. „Gastronomie, Kultur und Tourismus sind wichtige Bestandteile einer lebendigen Stadt.“ Welche Viertel am Ende tatsächlich als Ausgehviertel ausgewiesen werden, soll sich in den kommenden Monaten entscheiden. Das birgt weiterhin Streitpotenzial zwischen Bezirk und Senat.
Mitarbeit: uma
Qué observar
Perspectiva de IA — posibilidades, no hechos
Es wird zu weiteren Klagen und rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Bezirken und Senat kommen.
Probable · En meses
Die Ausweisung von Ausgehvierteln wird zu anhaltenden Debatten und Kompromissversuchen führen.
Muy probable · En meses
Preguntas abiertas
- Welche Viertel werden als Ausgehviertel ausgewiesen?
- Wie werden Lärmschutz und Nachtruhe konkret durchgesetzt?
- Welche rechtlichen Auseinandersetzungen sind zu erwarten?



