Frankreich führt Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige ein
En resumen
- Frankreich wird als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren einführen.
- Nach dem Senat stimmte auch die Nationalversammlung zu.
- Präsident Macron kündigte das Inkrafttreten nach den Sommerferien an, während andere EU-Länder ähnliche Regelungen prüfen.
Resumen generado por IA
Por qué importa
Frankreich hat als erstes EU-Land ein Gesetz verabschiedet, das ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige einführt, nachdem sowohl der Senat als auch die Nationalversammlung zugestimmt hatten.
Als erstes EU-Land führt Frankreich ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Nach dem französischen Senat stimmte am Dienstag auch die Nationalversammlung in Paris mit breiter Mehrheit für ein entsprechendes Gesetz.
„Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen”, sagte Präsident Emmanuel Macron dazu. Das neue Gesetz soll laut dem Präsidenten bereits nach den Sommerferien in Kraft treten.
Komplizierte Umsetzung
Die technische Durchsetzung von Altersgrenzen bei Plattformen wie TikTok, Instagram oder Snapchat fällt in die Zuständigkeit der EU. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen.
In mehreren EU-Mitgliedstaaten wächst der politische Druck zu dem Thema. Spanien, Griechenland und Österreich prüfen ähnliche Regelungen.
In Deutschland hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) ebenfalls angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter anzustreben.
Qué observar
Perspectiva de IA — posibilidades, no hechos
Das Gesetz wird nach den Sommerferien in Kraft treten.
Muy probable · En meses
Preguntas abiertas
- Wie wird die technische Durchsetzung des Altersverbots genau erfolgen?
- Welche weiteren EU-Länder werden ähnliche Regelungen einführen?
- Wann genau nach den Sommerferien tritt das Gesetz in Kraft?





