Kritik an Meta-Smart-Glasses: Datenschutzbeauftragter warnt vor heimlichen Aufnahmen
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs und HateAid kritisieren Meta-Smart-Glasses wegen mangelnder Erkennbarkeit von Aufnahmen. HateAid hat Strafanzeige gestellt.
En resumen
- Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs kritisiert Meta-Smart-Glasses wegen unzureichender Erkennbarkeit von Kameraaufnahmen.
- Zuvor hatte die Menschenrechtsorganisation HateAid Strafanzeige gegen Meta, Brillenfirmen und Optikerketten gestellt.
Resumen generado por IA
Por qué importa
Meta-Smart-Glasses sind mit Kameras ausgestattete Brillen, die Aufnahmen ermöglichen und in die Kritik geraten sind.
Hamburgs Datenschutzbeauftragter Thomas Fuchs äußert sich kritisch zu sogenannten Meta-Smart-Glasses und deren Gebrauch. Die mit Kameras ausgestatteten Brillen ließen nur mangelhaft erkennen, ob sie gerade Menschen filmten oder nicht, sagte Fuchs dem Evangelischen Pressedienst (epd). Wer eine solche Brille nutze und Menschen filmen wolle, müsse zuvor deren Einwilligung einholen.
Die Menschenrechtsorganisation HateAid hält den Vertrieb von Meta-Smart-Glasses in Deutschland für strafbar. HateAid habe deshalb Anzeige gegen den Internetkonzern Meta, die Brillenfirmen Ray-Ban und Oakley sowie mehrere Optik-Handelsketten gestellt, hatte die Organisation am Mittwoch in Berlin mitgeteilt. Mit den in den Brillen eingebauten Kameras könnten Menschen unbemerkt gefilmt werden, kritisierte auch HateAid.
„Die Strafanzeige von HateAid betrifft die Frage des Verbots der Herstellung oder des Vertriebs von Telekommunikationsgeräten, die in Alltagsgegenstände eingebaut sind und auf das heimliche Aufnehmen von Bild oder Ton zielen“, sagte Fuchs. Dies zu verfolgen, sei Sache der Strafverfolgungsbehörden. „Getrennt davon sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben zu sehen, die bei der Verwendung von Smart Glasses gelten.“
Wer mit den Brillen Daten anderer Menschen verarbeitet, ist dafür datenschutzrechtlich verantwortlich und benötigt eine Rechtsgrundlage, sagte Fuchs. Dazu zählen etwa das Aufnehmen von Bildern, Videos und Ton, deren Veröffentlichung sowie die Nutzung der Daten für das Training Künstlicher Intelligenz. Wer personenbezogene Daten ohne Rechtsgrundlage verarbeite, könne von Aufsichtsbehörden sanktioniert werden. Außer den Brillenträgern sei davon niemand betroffen, denn: „Eine Herstellerhaftung kennt das Datenschutzrecht nicht.“
Kritik an Gestaltung der Brillen
Fuchs erläuterte: „In vielen Fällen kommt nur eine wirksame Einwilligung der Betroffenen in Betracht, die bereits vor der Erstellung der Aufnahmen eingeholt werden muss.“ Dies schließe „Heimlichkeit von Vornherein aus“, denn die Einwilligung müsse „informiert erfolgen, aktiv erteilt werden, vom Verantwortlichen dokumentiert werden, und es muss die Möglichkeit für die Betroffenen bestehen, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen“.
Seine Behörde habe Meta-AI-Smart-Glasses technisch untersucht. Im Ergebnis sehe sie unter anderem die mangelnde Erkennbarkeit von Aufnahmen aus datenschutzrechtlicher Sicht kritisch. Das Ray-Ban-Meta-Modell „Wayfarer“ etwa sei optisch nur sehr schwer von klassischen Sonnenbrillen zu unterscheiden. Eine LED-Lampe, die beim Aufnehmen leuchte, sei unscheinbar gehalten. So gestaltete technische Vorrichtungen seien nicht geeignet, um Dritten das Aufnehmen unmissverständlich zu signalisieren.
Qué observar
Perspectiva de IA — posibilidades, no hechos
Prüfung der Strafanzeige durch Strafverfolgungsbehörden
Probable · En semanas
Preguntas abiertas
- Wie werden die Strafverfolgungsbehörden auf die Anzeige reagieren?
- Geprüft werden mögliche Konsequenzen für den Vertrieb in Deutschland.





