Polizist verliert Anspruch auf Einstellung in den gehobenen Dienst wegen AfD-Mandat
En resumen
- Ein Berliner Polizist wurde vom Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren abgewiesen, da sein AfD-Mandat Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den gehobenen Polizeidienst aufkommen lässt.
- Die Einstellungszusage wurde daraufhin aufgehoben.
Resumen generado por IA
Por qué importa
Ein Polizist bewarb sich für den gehobenen Dienst, erhielt eine Zusage, die jedoch wegen seines AfD-Mandats aufgehoben wurde. Er klagte dagegen.
Ein Berliner Polizist, der nebenberuflich AfD-Fraktionsvorsitzender in einer Brandenburger Gemeindevertretung war, hat keinen Rechtsanspruch darauf, im gehobenen Dienst der Kriminalpolizei eingestellt zu werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren.
Der Mann war demnach von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizist im Dienst des Landes Berlin tätig. Im April 2025 bewarb er sich für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei mit Studienbeginn zum 1. April 2026. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage.
Am 25. März dieses Jahres hob das Land Berlin seine Einstellungszusage auf. Zur Begründung hieß es, die nun bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender lasse »Zweifel an der charakterlichen Eignung« aufkommen. Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin.
Preguntas abiertas
- Wird der Polizist erfolgreich klagen?
- Wie wird das Urteil die Einstellungspraxis beeinflussen?



