Steuererklärung: Was bei Fristversäumnis droht
En resumen
- Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 war der 31.
- Wer diese Frist versäumt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat.
- Jana Bauer vom BVL weist jedoch darauf hin, dass der Zuschlag anfangs eine Ermessensentscheidung des Finanzamtes sein kann.
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Por qué importa
Die Abgabefrist für die Steuererklärung des Steuerjahres 2025 war der 31. Juli, und wer diese Frist versäumt, ist rechtlich dem Risiko eines Verspätungszuschlags ausgesetzt.
Frankfurt. Sommer, Sonne, Ferien – und schon ist die Abgabefrist für die Steuererklärung vergessen. Bis 31. Juli mussten die Daten für das Steuerjahr 2025 beim Finanzamt eingehen. Der Termin gilt für alle, die zur Steuererklärung verpflichtet sind, weil sie etwa Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder Vermietung haben, und die Erklärung selbst abgeben.
„Rechtlich kann das Finanzamt ab dem ersten Tag des Verzugs einen Verspätungszuschlag festsetzen“, warnt Jana Bauer, Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Der liegt bei mindestens 25 Euro pro Monat.
Doch es gibt ein Hintertürchen: Für einen begrenzten Zeitraum ist der Verspätungszuschlag eine Ermessensentscheidung. Wann Sie auf Kulanz hoffen können und welchen Ausweg es sonst gibt.
Preguntas abiertas
- Wann genau kann man auf Kulanz hoffen?
- Welche Auswege gibt es sonst noch?







