US-Strafverfolgung hält Ermittlungen gegen venezolanische Staatschefin Rodríguez ein
Entwicklung ermöglicht enge Zusammenarbeit mit Trump-Regierung und US-Investitionen in Venezuelas Ölsektor
Die US-Strafverfolgung hat Ermittlungen gegen die venezolanische Staatschefin Rodríguez eingehalten, was ihre Zusammenarbeit mit der Trump-Regierung und den Zugang zu US-Investitionen in Venezuelas Ölreserven erleichtert. Dies beruht auf Angaben aktueller und ehemaliger US-Strafverfolgungsbeamter. »Allen wurde gesagt, sie sollten sich zurückhalten«, sagte einer der ehemaligen Beamten. Die Beseitigung der Gefahr einer möglichen Anklage, wenn auch nur vorübergehend, entlastet Rodríguez, da die Trump-Regierung bestrebt ist, mit der amtierenden Regierungschefin zusammenzuarbeiten, um Venezuela nach Maduros Sturz zu stabilisieren und das Land für US-Investitionen zu öffnen. Ölreserven für die USA seit Entführung von Maduro immer greifbarer In den vergangenen Monaten haben die USA die Sanktionen gegen Rodríguez aufgehoben und sie als Venezuelas alleinige Staatschefin anerkannt. Das ermöglicht es ihr, die Beziehungen zu westlichen Banken wiederherzustellen und freier mit US-Investoren zusammenzuarbeiten, die wiederum Zugang zu den weltweit größten Erdölreserven suchen. Präsident Donald Trump lobte Rodríguez als »großartige Person«, kurz nachdem das US-Militär Maduro und seine Frau nach New York gebracht hatte, wo ihnen Anklagen wegen Drogenhandels vor einem Bundesgericht drohen. Beide haben sich für nicht schuldig erklärt. Rodríguez im Fokus der DEA Ob Rodríguez in eine Straftat verwickelt war oder ob die Ermittler auf eine Anklage hinarbeiteten, bleibt vorerst ungeklärt. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte in einer E-Mail, »es gab nie Ermittlungen gegen sie, die eingestellt werden mussten«. Aus DEA-Unterlagen, die AP vorliegen, geht jedoch hervor, dass Rodríguez seit 2018 regelmäßig im Fokus der Bundesbehörden stand. Im Gegensatz zu mehreren anderen hochrangigen venezolanischen Beamten wurde sie in den USA jedoch nie angeklagt. Es ist unklar, inwiefern das Weiße Haus, das mit einer Stellungnahme an das Justizministerium verwies, an der Entscheidung beteiligt war.

