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Verbraucherzentrale Sachsen verliert Klage gegen Amazon wegen Prime Video-Werbung
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Verbraucherzentrale Sachsen verliert Klage gegen Amazon wegen Prime Video-Werbung

En resumen

  • Die Verbraucherzentrale Sachsen und 324.000 Kläger verloren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht eine Sammelklage gegen Amazon wegen der Einführung von Werbung auf Prime Video.
  • Das Gericht sah keine Vertragsverletzung, da Amazon Werbefreiheit nicht versprochen hatte.
  • Die Verbraucherzentrale kündigte Revision an.

Resumen generado por IA

Por qué importa

Amazon informierte Anfang 2024 seine Prime-Kunden über die Einführung von Werbung auf Prime Video ab Februar, es sei denn, sie zahlen 2,99 Euro mehr pro Monat. Die Verbraucherzentrale Sachsen sieht dies als nachträgliche Vertragsverschlechterung.

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Die Verbraucherzentrale Sachsen und fast 324.000 angeschlossene Kläger haben einen Zivilprozess um die Werbespots auf dem Amazon-Streamingdienst Prime Video verloren. Bayerns Oberstes Landesgericht hat die Sammelklage in einem Urteil abgewiesen.

Demnach hatte Amazon weder in den Vertragsbestimmungen Werbefreiheit versprochen, noch wurde der Streamingdienst als werbefrei vermarktet. Daher ergebe sich für die Verbraucher durch die Einführung von Werbeunterbrechungen kein Anspruch auf Schadensersatz. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verbraucherzentrale Sachsen kündigte umgehend Revision an.

Der Sachverhalt: Prime Video war ursprünglich weitestgehend werbefrei. Amazon hatte Anfang 2024 seine damals 17 Millionen Prime-Kunden per Mail informiert, dass ab Februar des betreffenden Jahres in begrenztem Umfang Werbung gesendet werde. Wer keine Werbeunterbrechungen im Programm sehen wollte, sollte im Monat 2,99 Euro mehr zahlen. Laut dem Urteil hat Amazon die Verbraucherinnen jedoch nicht in die Irre geführt.

Die Verbraucherzentrale sieht darin eine nachträgliche Verschlechterung eines laufenden Vertrags und fordert Schadensersatz für Verbraucher. Tausende Kundinnen und Kunden haben sich der Klage angeschlossen.

Eine Rolle in dem Prozess spielte auch die Tatsache, dass Amazons Prime-Angebot mehr umfasst als nur den Videodienst, unter anderem die kostenfreie Lieferung von Bestellungen auf amazon.de. Die Richter gehen davon aus, dass ein Teil der Prime-Kunden den Streamingdienst gar nicht nutzt.

Verbraucherzentrale enttäuscht

Die Verbraucherzentrale in Leipzig warf dem Gericht anschließend vor, »die berechtigten Erwartungen von Millionen Verbrauchern nicht ausreichend« zu berücksichtigen. »Prime Video wurde über Jahre faktisch als werbearmer bzw. werbefreier Premium-Streamingdienst beworben und genutzt«, heißt es in der Stellungnahme des Vorstands Michael Hummel. »Verbraucher dürfen nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird.« Mit einer finalen Entscheidung ist demnach wohl im Laufe des Jahres 2027 zu rechnen.

Die sächsische Verbraucherzentrale hat parallel noch eine sogenannte Abschöpfungsklage gegen Amazon eingereicht, mit dem Ziel, dass das Unternehmen die Gebühren für werbefreies Fernsehen zurückzahlen soll.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte in derselben Angelegenheit ebenfalls gegen Amazon geklagt und in unterer Instanz recht erhalten. Die Klage richtete sich jedoch primär gegen die Kommunikation des Konzerns: Das Landgericht München untersagte dem Streaminganbieter, per Mail darüber zu informieren, dass es Werbefreiheit künftig nur noch gegen Aufpreis gebe. Das Verfahren läuft ebenfalls noch, Amazon ging in Berufung.

Qué observar

Perspectiva de IA — posibilidades, no hechos

  • Die Verbraucherzentrale Sachsen wird Revision gegen das Urteil einlegen.

    Muy probable · En días

  • Eine finale Entscheidung im Hauptverfahren wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 erwartet.

    Probable · En años

Preguntas abiertas

  • Wie wird das Revisionsverfahren ausgehen?
  • Wie entscheidet das Gericht über die Abschöpfungsklage?
  • Wie geht Amazons Berufung im Fall des Verbraucherzentrale Bundesverbands aus?

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This article was originally published by Spiegel Netzwelt.

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