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Schleswig-Holstein erlaubt Kompostierung von Leichnamen
Schleswig-Holstein erlaubt als erstes Bundesland die Kompostierung von Leichnamen ("Reerdigung"). Das Verfahren soll umweltfreundlicher sein als eine Feuerbestattung. Der Friedhofszwang bleibt bestehen, die Sargpflicht entfällt.
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FAZ