Das KPD-Verbot von 1956: Ein historischer Rückblick auf die Verfassungsklage
Am 17. August 1956 verbot das Bundesverfassungsgericht die Kommunistische Partei Deutschlands als verfassungswidrig. Während Kritiker das Verbot als politisch überholt und fehlerhaft einstuften, führte es zu Razzien, Festnahmen und einer langjährigen juristischen Verfolgung von Kommunisten in der Bundesrepublik.





















