
Befristete Arbeitsverträge: Kündigung nicht immer einfach
Befristete Arbeitsverträge erschweren die ordentliche Kündigung, da diese im Vertrag ausgeschlossen sein kann. Gemäß §15 TzBFG enden solche Verhältnisse meist zum vereinbarten Datum. Eine frühzeitige Kündigung ist nur bei vertraglicher Zulassung oder durch einen Aufhebungsvertrag möglich. Außerordentliche Kündigungen erfordern strenge Gründe.















