
Gerichtsurteil: Deutliche Abweichung der E-Auto-Reichweite kann Mangel sein
Das Landgericht Wuppertal hat entschieden, dass eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen Reichweite eines E-Autos von den WLTP-Angaben als Sachmangel gewertet werden kann. Dies kann den Rücktritt vom Kaufvertrag rechtfertigen.


