BGH verhandelt über Urteil gegen Ex-Referatsleiter des Thüringer Oberlandesgerichts
L'essentiel
- Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt über die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil gegen einen früheren Referatsleiter des Thüringer Oberlandesgerichts.
- Dieser wurde wegen Untreue und Vorteilsannahme zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
- Die Staatsanwaltschaft strebt eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit an.
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Ein früherer Referatsleiter des Thüringer Oberlandesgerichts wurde wegen Untreue und Vorteilsannahme verurteilt. Die Staatsanwaltschaft will eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit erreichen.
Nach der Verurteilung eines früheren Referatsleiters des Thüringer Oberlandesgerichts wegen Untreue und Vorteilsannahme beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) heute (9.30 Uhr) mit dem Fall. Das Landgericht Gera hatte den Angeklagten im Januar 2025 zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt und dabei deutliche Kritik am damaligen Zustand der Thüringer Justiz geäußert.
Nach den Feststellungen des Landgerichts missachtete der leitende Beamte beim Abschluss von Dienstleistungsverträgen und Abonnements vergabe- und haushaltsrechtliche Vorgaben. Außerdem soll er von zwei mitangeklagten Unternehmern Darlehen erhalten haben. Hintergrund war den Angaben nach eine Übereinkunft, wonach er sie dafür bei Auftragsvergaben berücksichtigen und ihre wirtschaftlichen Interessen wahren sollte. Einen Bezug zu einer konkreten Diensthandlung konnte das Landgericht aber nicht feststellen.
Staatsanwaltschaft sieht Bestechlichkeit
Das Verfahren zählte zu den komplexesten Untreueprozessen der vergangenen Jahre in Thüringen. Dem Freistaat soll durch die Taten ein Schaden in Höhe von etwa 447.000 Euro entstanden sein. Bei der Urteilsverkündung in Gera sprach der Vorsitzende Richter von «sehr verstörenden Einblicken» dazu, wie die Justiz des Landes zwischen 2014 und 2019 aufgestellt gewesen sei. Die Justiz sei eindeutig «kaputt gespart» gewesen.
Am Mittwoch verhandelt der 2. Strafsenat des BGH in Karlsruhe über die Revision der Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung des Angeklagten wegen Bestechlichkeit statt wegen Vorteilsannahme erreichen will. Ob am selben Tag ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. 2 StR 554/25)
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Der BGH wird über die Revision der Staatsanwaltschaft entscheiden.
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