Bund und Länder vor Einigung bei Finanzreform
L'essentiel
- Bund und Länder stehen kurz vor einer Einigung über eine grundlegende Finanzreform.
- Ein Kompromiss zur Verteilung finanzieller Lasten könnte Ende Juni beschlossen werden, nachdem beide Seiten ihre Maximalforderungen aufgegeben haben.
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Seit einem Jahr ringen Bund und Länder um eine neue finanzielle Lastenverteilung, insbesondere um die Einführung der Veranlassungskonnexität. Bisherige Verhandlungen scheiterten an unterschiedlichen Vorstellungen.
Seit einem Jahr ringen Bund und Länder um eine neue finanzielle Lastenverteilung. Nun zeichnet sich ein Kompromiss ab. Kanzler und Ministerpräsidenten könnten sich noch diesen Monat einigen. Jan Hildebrand 13.06.2026 - 18:02 Uhr Artikel anhören
Finanzminister Lars Klingbeil: Die Bundesregierung und die Länder stehen vor einer Einigung auf eine grundlegende Finanzreform. Foto: REUTERS
Berlin. Die Bundesregierung und die Länder stehen vor einer Einigung auf eine grundlegende Finanzreform. Man sei bei den Verhandlungen über eine neue Verteilung von finanziellen Lasten vorangekommen, erfuhr das Handelsblatt von mehreren mit den Gesprächen vertrauten Personen. Es zeichne sich ein Kompromiss ab, der beim Treffen von Kanzler Friedrich Merz (CDU) und den Ministerpräsidenten Ende Juni beschlossen werden könnte, hieß es.
Die Annäherung kommt überraschend. Seit einem Jahr kämpfen Bund und Länder schon um die Verteilung der Haushaltsmittel. Kanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) und die 16 Ministerpräsidenten wollten eigentlich schon im Dezember vereinbaren, wie Bund und Länder künftig ihre Kosten aufteilen, etwa für neue Sozialausgaben.
Die Länder und die Kommunen wollen ein neues Prinzip im föderalen Finanzgefüge verankern: Wer eine Leistung bestellt, soll sie bezahlen. Wenn also der Bund mit einem Gesetz neue Ausgaben beschließt, soll er die Länder und Kommunen entsprechend kompensieren. Experten sprechen von Veranlassungskonnexität.
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Vor allem wegen der Finanznot der Städte und Gemeinden gibt es großen Druck auf den Bund. Union und SPD haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Veranlassungskonnexität einzuführen. Doch über die genaue Ausgestaltung hatten Bund und Länder dann ganz unterschiedliche Vorstellungen, weshalb eine Reform bisher als schwierig galt.
Doch jetzt rücke eine Verständigung in greifbare Nähe, heißt es in der Bundesregierung und bei Ländervertretern übereinstimmend. Beide Seiten haben demnach ihre Maximalforderungen aufgegeben, um einen Kompromiss zu ermöglichen.
Bund verärgert über Länder
Nach dem ursprünglichen Vorschlag der Länder sollte der Bund zusichern, dass er bei Gesetzesvorhaben, deren Kostenfolgen gewisse Grenzwerte überschreiten, eine Kompensation leistet. Diese sollte über einen höheren Anteil der Länder an der Umsatzsteuer gewährt werden.
Was den Bund verärgerte: Die Länder wollten nicht nur für Gesetze entschädigt werden, die neue Ausgaben mit sich bringen, sondern auch für Mindereinnahmen bei Steuergesetzen. Das hätte zur Folge, dass der Bund die Folgen sämtlicher Steuerentlastungen alleine schultern müsste, während die Länder von möglichen Mehreinnahmen nichts abgeben müssen.
Der Bund reagierte mit einem Gegenmodell: Er schlug vor, die Finanzlage der unterschiedlichen staatlichen Ebenen immer wieder zu prüfen und dann die Verteilung der Umsatzsteuer entsprechend anzupassen. Es sollte also keinen Ausgleich für einzelne Gesetze geben, sondern eine regelmäßige Betrachtung aller Ausgaben und Einnahmen. Experten sprechen von Deckungsquoten.
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Das wäre für den Bund vorteilhaft gewesen. Schließlich gilt seine Finanzlage mittlerweile als kritischer als die vieler Länder – nicht zuletzt durch das 500 Milliarden Euro große Sondervermögen und die stark steigenden Verteidigungsausgaben im Bundeshaushalt.
Um einen Kompromiss zu ermöglichen, ist der Bund laut Insidern vom Prinzip der Deckungsquoten abgerückt. Er sei nun bereit, das „wer bestellt, bezahlt“-Prinzip anzuwenden. Es soll aber nur für Gesetze gelten, die neue Ausgaben verursachen. Die Länder hätten ihre Forderung aufgegeben, dass sie grundsätzlich auch für Steuergesetze entschädigt werden, hieß es.
Steuersenkungen führen immer wieder zu Streit
Zuletzt hatten Steuersenkungen immer wieder für heftigen Streit zwischen Bund und Ländern gesorgt. So hatte die schwarz-rote Koalition im vergangenen Sommer großzügige Abschreibungsregeln für Unternehmen beschlossen. Um eine schnelle Zustimmung im Bundesrat zu erreichen, erklärte sich Finanzminister Klingbeil bereit, die Länder für Einnahmeausfälle zu kompensieren.
Aus Sicht des Vizekanzlers sollte dies aber ein einmaliges Zugeständnis sein. Die Ministerpräsidenten forderten hingegen auch bei anderen Vorhaben einen Ausgleich. Die von der schwarz-roten Koalition geplante Entlastungsprämie ließen sie kürzlich im Bundesrat durchfallen.
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Die Länder verweisen dabei auch immer wieder auf die angespannte Finanzlage der Kommunen. Da die Einkommensteuer an Bund, Länder und Kommunen fließt, sind alle drei Ebenen von Änderungen betroffen. Auch mit Blick auf die derzeit diskutierte Steuerreform, die Union und SPD als Teil ihres Reformpaketes planen, dürfte es noch Konflikte geben. Ländervertreter warnen intern bereits vor zu großen Einnahmeausfällen.
Der sich abzeichnende Kompromiss bei der Veranlassungskonnexität sieht aber zumindest keinen grundsätzlichen Ausgleich für Steuergesetze vor. Und noch etwas soll der Bund erreicht haben: Wenn er mit seinen Gesetzen dafür sorgt, dass die Ausgaben bei Ländern und Kommunen für gewisse Leistungen wieder sinken, soll das bei der Mittelverteilung ebenfalls berücksichtigt werden. Der Bund bekäme dann wieder einen entsprechend höheren Anteil am Steueraufkommen.
Damit wäre die Veranlassungskonnexität keine Einbahnstraße, durch die immer mehr Mittel vom Bund an die Länder und Kommunen fließen. Das könnte demnächst noch wichtig werden, weil in der Bundesregierung über Einsparungen bei einigen Sozialausgaben verhandelt wird, welche von den Kommunen geleistet werden.
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