EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google wegen Android-Missbrauchs
L'essentiel
- Der Europäische Gerichtshof hat eine Milliardenstrafe der EU-Kommission gegen Google bestätigt.
- Es ging um den Missbrauch der Marktmacht von Android, bei dem Google Smartphonehersteller zur Vorinstallation eigener Apps zwang und Konkurrenzprodukte benachteiligte.
Résumé généré par IA
Die EU-Kommission hatte 2018 festgestellt, dass Google mit dem Betriebssystem Android seine Marktmacht missbrauche. Dabei ging es um drei Aspekte:
Erstens mussten Smartphonehersteller bestimmte Apps auf allen Android-Geräten vorinstallieren, wenn Googles App Store Play genutzt werden sollte. Im Zentrum standen vor allem die Suchmaschine Google Search und der Browser Chrome.
Zweitens bekamen die Hersteller Lizenzen für den Play Store nur, wenn sie ausschließlich mit Android ausgestattete Smartphones verkauften. Android ist das meistgenutzte Smartphonesystem der Welt, der Marktanteil liegt bei rund 80 Prozent. Es läuft unter anderem auf Geräten von Samsung oder Xiaomi.
Drittens gab Google nur dann einen Teil der Werbeeinnahmen weiter, wenn Handyhersteller und Netzbetreiber sich verpflichteten, auf einem bestimmten Sortiment keine Suchmaschine der Konkurrenz vorzuinstallieren.
Die Kommission erklärte, dass Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht habe. Ursprünglich verhängte sie eine Geldbuße von 4,34 Milliarden Euro. Google änderte die beanstandeten Praktiken und erlaubte etwa anderen Herstellern Google-Dienste auch ohne Chrome und Browser. Trotzdem wehrte sich der Konzern gerichtlich gegen die Geldstrafe.
Weitere teure Kartellbuße
Zunächst klagten Google und Alphabet in erster Instanz vor dem Gericht der Europäischen Union. Dieses bestätigte die Strafe 2022 grundsätzlich, reduzierte sie aber leicht auf 4,1 Milliarden Euro.
Google und Alphabet wandten sich an den EuGH, um das Urteil überprüfen zu lassen, hatten dort aber nun keinen Erfolg. Es bleibt bei der hohen Geldbuße. Der EuGH bestätigte das Urteil des Gerichts. Dieses habe keine Rechtsfehler gemacht, erklärten die Richterinnen und Richter.
Bereits 2024 hatte der EuGH eine Geldbuße gegen Google in Höhe von 2,4 Milliarden Euro bestätigt. Diese war verhängt worden, weil Google seinen eigenen Preisvergleichsdienst Shopping in den Suchergebnissen ganz oben platzierte und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabstufte. Google dagegen hatte wenig später mit der Klage gegen eine Kartellstrafe wegen Praktiken bei Onlinewerbung Erfolg.
Auf das Urteil vom Donnerstag reagierte der Konzern enttäuscht. Dieses werde »unseren erheblichen Investitionen nicht gerecht, mit denen wir sicherstellen, dass Android offen, interoperabel und kostenlos bleibt«, erklärte eine Unternehmenssprecherin.







