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Grünen-Chef fordert Fahnenflucht – Zweifel an eigener Verfassungstreue
Politique
FAZ19/05/2026Politique5 min de lectureGermany

Grünen-Chef fordert Fahnenflucht – Zweifel an eigener Verfassungstreue

L'essentiel

  • Der Grünen-Vorsitzende Felix Banaszak hat Soldaten zur Fahnenflucht aufgerufen, falls ein AfD-Politiker Verteidigungsminister wird.
  • Der Artikel kritisiert dies als Aufruf zur Wehrstraftat und stellt die Verfassungstreue des Politikers in Frage, da Soldaten dem Land und der Verfassung dienen, nicht einer Partei.

Résumé généré par IA

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Der Vorsitzende der Grünen hat unlängst Soldaten die Fahnenflucht nahegelegt, sollte ein AfD-Politiker Verteidigungsminister werden. Das sollte wohl als Warnung vor Verfassungsfeinden verstanden werden. Dabei hat der Grünen-Politiker damit selbst starke Zweifel an seiner eigenen Verfassungstreue genährt. Denn der Soldat dient diesem Land, der Bundesrepublik Deutschland, und er schwört, das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen.

Der Soldat dient, wie jeder Beamte auch, keiner Partei – auch wenn sich das offenbar nicht wenige Politiker wünschen und leider auch danach handeln. Der faktische Aufruf des Grünen-Vorsitzenden Felix Banaszak zu einer Wehrstraftat wegen der Parteizugehörigkeit eines Ministers legt auch die Frage nahe, warum eigentlich Soldaten oder Polizisten oder Staatsanwälte grünen Ministern dienen sollten.

Wo die Grenze verläuft

Auch Kanzler und Minister schwören übrigens nicht auf ihre Partei oder Koalition, sondern auf das Land, auf das Volk, auf die Verfassung. Die gewählte Regierung bestimmt die Richtung – im Rahmen der Grundordnung. Die allein setzt die Grenze. Die Beamten, die keinesfalls beliebig ausgetauscht werden können, müssen folgen – aber nur in den Grenzen des Rechts.

Deshalb ist die entscheidende Frage, ob ein Politiker oder ein Behördenleiter eine rechtmäßige Anweisung gibt. Ist das nicht der Fall, muss der Beamte darauf hinweisen. Rechtswidrige Anweisungen und Befehle müssen nicht befolgt werden. Strafbar darf ohnehin nicht gehandelt werden.

Wenn also der Leiter einer Ausländerbehörde, ein Landrat oder ein Verteidigungsminister der AfD rechtswidriges Verhalten erwartet, dann beißt er hoffentlich auf Granit – und ist hoffentlich bald sein Amt los und wird zur Verantwortung gezogen.

Insofern ist eine freie Wahl in der Tat ein Lackmustest. Niemand hat einen Anspruch auf eine Wahl oder ein Amt. Wenn er erst einmal gewählt ist, muss man mit ihm im Rahmen der Verfassungsordnung umgehen.

Maßgeblich ist das Handeln im Amt

Wenn etwa ein AfD-Innenminister Moskau oder China vertrauliche Informationen liefert, dann ist er selbst ein Fall für den Verfassungsschutz – und die Justiz. Die Abschaffung eines Landesamtes für Verfassungsschutz durch eine AfD-Regierung würde daran – hoffentlich – nichts ändern. Das ist ja Sinn der Gewaltenteilung und der Bundesstaatlichkeit.

Gerade vor diesem Hintergrund, des unpatriotischen Narrentums mit Blick auf Diktaturen, kann man die Skepsis verstehen, die der AfD gerade von Sicherheitspolitikern entgegenschlägt. Doch maßgeblich bleibt das Handeln im Amt – verbunden mit der Erwartung, dass ein Amt und ein Eid auch Einfluss auf die Einstellung von Menschen nehmen.

So wie der Beamte dem Staat verpflichtet ist, so ist auch der Bund und sind die anderen Länder einander zur „Treue“ im Bundesstaat verpflichtet, gleich von wem sie jeweils regiert werden. Der Bund besteht aus Ländern, die Länder sind (Glied-)Staaten.

Auch wenn der deutsche Föderalismus in der Praxis leider oft kaum noch sichtbar ist, weil die Länder sich zu Tode koordinieren und einander gleichmachen: Jedes Land kann durchaus auf einigen Feldern sein eigenes Ding machen. Mehr Eigenständigkeit, mehr Ausprobieren, mehr Wettbewerb – das wäre nicht gegen den Geist, sondern sogar im Sinne des Grundgesetzes.

Aber ein Land kann eben auch nicht das ganze Land aus den Angeln heben. Sollte ein Ministerpräsident, und sei er mit einer verfassungsändernden Zweidrittelmehrheit ausgestattet, seinen Pflichten im Bundesstaat nicht nachkommen, etwa weil er unliebsame Bundesgesetze nicht vollzieht, freie Medien verbietet oder in die Unabhängigkeit der Justiz eingreift, so muss man ihm in den Arm fallen.

Wofür es die Gerichte gibt

Dafür gibt es Gerichte und den Bund, der zur Not sogar Zwang ausüben darf. Und natürlich gibt es die Gesellschaft, das Volk, den Souverän. Klar ist aber: Wer ins Amt gewählt ist, hat erst einmal die Macht, weil es der Wähler eben so will. Das ist die Macht über den Staatsapparat, der legal Zwang ausüben darf. Die Macht, Posten zu besetzen.

Hier zeigt sich, wie wichtig der – gern verspottete – Staatsdiener ist. Parteipolitische Herrschaft vergeht, der Beamte besteht. So gesehen ist er, in seinen vielfältigen Funktionen, Hüter der Verfassung. Und deshalb auch besonders geschützt. Er ist gerade nicht Diener einer Partei. Und darf nicht zum Spielball werden.

Es gibt immer wieder positive Beispiele von Ministern, die sogar sogenannte politische Beamte im Amt belassen, gerade weil diese fachlich hervorragend und politisch weitblickend sind.

AfD-Pläne, die die Axt an die Beamtenschaft legen und diese politisieren wollen, sind verfassungswidrig. Die Politisierung des Apparats und eine um sich greifende Versorgungsmentalität gibt es aber leider jetzt schon. Die jetzt regierenden Parteien sollten auf fachlich geeignete, unabhängige Köpfe Wert legen. Das ist der beste Verfassungsschutz.

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This article was originally published by FAZ.

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