Hausordnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften: Regeln und Besonderheiten
L'essentiel
- Hausordnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können strenger sein als in Mietshäusern und werden meist per einfacher Mehrheit entschieden.
- Sie sind für Mieter nur verbindlich, wenn sie Teil des Mietvertrags sind, was bei Widersprüchen zu Schadenersatzansprüchen führen kann.
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Pourquoi c'est important
Hausordnungen existieren in Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), wobei für letztere spezifische rechtliche Vorgaben und Entscheidungsfindungen gelten.
Hausordnungen gibt es in Mietshäusern genauso wie in Wohnanlagen, die einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gehören. Für Letztere gelten einige Besonderheiten. WEGs können die Hausordnung in ihrer Gemeinschaftsordnung verankern. In dem Fall kann das Regelwerk nur dann geändert werden, wenn alle Eigentümer zustimmen. Meist wird über die Hausordnung jedoch auf der Eigentümerversammlung entschieden. Für ein positives Votum genügt die einfache Mehrheit. Ebenso für Änderungen der Hausordnung im Nachhinein.
Die Regeln der Hausordnung in der WEG sind zunächst einmal nur für deren Mitglieder verbindlich. Das Regelwerk gilt nicht automatisch für Mieter. Nur dann, wenn die Hausordnung als Bestandteil des Mietvertrags vom Mieter und dem vermietenden Eigentümer unterzeichnet wurde. Der WEG steht frei, welche Themen sie in dieses Regelwerk aufnimmt. Zugleich muss sie jedoch Rücksicht auf bestimmte rechtliche Vorgaben nehmen, etwa auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere auf das Mietrecht.
Eigentümergemeinschaften können individuellere und strengere Regeln formulieren, als es bei Hausordnungen für Mietshäuser üblich ist. Das kann zu Konflikten führen, sobald WEG-Mitglieder ihre Wohnung vermieten; in bestimmten Situationen können Mieter Schadenersatzansprüche geltend machen. „Der vermietende Eigentümer darf keine Regelung mit seinem Mieter treffen, die im Widerspruch zur Hausordnung der Eigentümergemeinschaft steht“, betont Sandra von Möller, Vorständin des Vereins Wohnen im Eigentum. Ein Beispiel: Die WEG darf festlegen, dass im Bereich der Wohnanlage nur Elektrogrillgeräte zu verwenden sind. Darüber dürfe sich der Vermieter nicht hinwegsetzen, indem er es seinem Mieter erlaubt, auf dem Holzkohlegrill Würstchen zu brutzeln.





