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Hitzefrei in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: Wer entscheidet?
En développement
Die Zeit23/06/2026Education2 min de lectureGermany

Hitzefrei in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern: Wer entscheidet?

L'essentiel

  • Bei Temperaturen über 30 Grad stellt sich die Frage nach Hitzefrei.
  • In Hamburg, Schleswig-Holstein und MV entscheiden die Schulleitungen individuell über Hitzefrei, basierend auf lokalen Gegebenheiten und der Fürsorgepflicht.

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Die Temperaturen sollen in den kommenden Tagen vielerorts erneut auf mehr als 30 Grad klettern - da wird der Schulunterricht in vollen Klassenzimmern schnell unangenehm. Da stellt sich die Frage, wann gibt es eigentlich Hitzefrei in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern.

Wer entscheidet darüber, ob es Hitzefrei gibt?

Die Bildungsministerien in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern machen dazu ebenso wie die Schulbehörde in Hamburg keine generellen Vorgaben. Und zwar bewusst, wie etwa der Sprecher der Schulbehörde in Hamburg sagt. Denn es seien die jeweils unterschiedlichen konkreten Verhältnisse vor Ort entscheidend, also in jedem einzelnen Schulgebäude beziehungsweise Klassenraum. Und da diese die jeweilige Schulleitung am besten kennt, kann und soll diese daher entscheiden.

Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des Bildungsministeriums in Schleswig-Holstein. Hier gilt laut Erlass: «Bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen im Sommer entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter im Rahmen der Fürsorgepflicht, ob und in welchem Umfang Unterricht erteilt werden kann.»

Welche Überlegungen spielen eine Rolle?

Grundsätzlich gilt: Zunächst ist zu prüfen, ob der Unterricht vielleicht in kühlere Räume oder nach draußen verlegt werden kann, heißt es aus Ministerium und Behörde. Auch die Verkürzung einzelner Stunden sei möglich. «Denn oberstes Ziel ist es zunächst, Unterricht stattfinden zu lassen, wo immer das möglich ist», sagte der Sprecher der Hamburger Schulbehörde.

Auch die Art des Schulgebäudes spielt in die Entscheidungsfindung mit ein: In einem Neubau oder Containern, die vielleicht auch noch der Sonne ausgesetzt sind, sind die Bedingungen andere als etwa in einem Altbau mit dicken Wänden und unter großen Bäumen.

Hitzefrei wurde gegeben - muss ich mein Kind direkt abholen?

Nein. Für jüngere Kinder gibt es in allen drei Ländern eine Betreuungsgarantie. Das heißt, Schulen müssen in jedem Fall eine Notfallbetreuung anbieten. Keine Schülerin und kein Schüler wird nach Hause entlassen, ohne dass die Sorgeberechtigten informiert sind und die Betreuungssituation geklärt ist.

Auch in MV macht das Bildungsministerium klar: Ein generelles «Recht auf Hitzefrei» bestehe nicht. Jede Entscheidung erfolge durch die jeweilige Schulleitung und orientiert sich an den konkreten Bedingungen vor Ort. Dabei stünden das Wohl und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler stets im Vordergrund.

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This article was originally published by Die Zeit.

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