Juristin: AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt wegen "Kinderwillkommensgeld" verfassungswidrig
L'essentiel
- Eine Verfassungsrechtlerin kritisiert das AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt als verfassungswidrig.
- Es sieht ein "Kinderwillkommensgeld" nur für Neugeborene mit mindestens einem deutschen Elternteil vor, was als Diskriminierung gilt.
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Das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt sieht ein "Kinderwillkommensgeld" vor, das nur Neugeborenen mit mindestens einem deutschen Elternteil zugutekommen soll. Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hält diese Beschränkung für verfassungswidrig.
Umgang mit Familien Juristin Brosius-Gersdorf hält AfD-Wahlprogramm in Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig
Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt an die Macht kommen, soll es für Neugeborene ein Begrüßungsgeld geben – aber nur, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Brosius-Gersdorf sieht darin einen Verfassungsverstoß.
Die AfD könnte womöglich bald in Sachsen-Anhalt regieren, im Wahlkampf gibt sie sich bereits kraftstrotzend. Mit einem 100-Tage-Programm möchte Spitzenkandidat Ulrich Siegmund das Bundesland umkrempeln. Ob die Ideen allerdings umsetzbar sind, ist umstritten . Laut Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf ist das Wahlprogramm sogar mehr als das: nämlich in Teilen verfassungswidrig.
»Wenn der Staat Familien fördert, dann darf er das nicht nur auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern beschränken«, sagte sie dem Magazin »Stern«. Eine Differenzierung zwischen Eltern mit und ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder Kindern solcher Eltern sei für sie ein Verfassungsverstoß.
Im Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt ist festgehalten, dass es für Babys ein Begrüßungsgeld geben soll, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Im Programm heißt es unter dem Punkt »Kinderwillkommensgeld einführen!«: »Zugangsvoraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft mindestens eines Elternteils und ein fester Erstwohnsitz beider Eltern in Sachsen-Anhalt seit mindestens einem Jahr.«
Sie habe ein »ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl«, sagte Brosius-Gersdorf. »Ehe und Familie stehen unter dem Schutz des Grundgesetzes – und da stehen grundsätzlich alle Familien unter diesem Schutz. Egal, ob das deutsche Familien sind oder ob die Eltern Ausländer sind, ob das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat oder nicht.« Die in Sachsen-Anhalt vom Landesverfassungsschutz als rechtsextrem eingestufte Partei verstoße in diesem Punkt nicht nur gegen das Familiengrundrecht, sondern auch gegen das Verbot der Diskriminierung wegen der Abstammung und die Menschenwürde-Garantie, so die Professorin aus Potsdam.
Die AfD strebt in Sachsen-Anhalt eine Alleinregierung an. In der jüngsten Insa-Umfrage ist die AfD um Spitzenkandidat Ulrich Siegmund mit 41 Prozent stärkste Partei vor der weit abgeschlagenen CDU, die auf 24 Prozent kommt. Sie regiert derzeit zusammen mit SPD und FDP. Neben den Christdemokraten erreicht ansonsten nur die Linke zweistellige Umfragewerte, Grüne und SPD könnten knapp über die Fünfprozenthürde kommen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
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In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
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