Kartellamt sieht Nachbesserungsbedarf bei 50+1-Regel und Ausnahmen
Bundeskartellamt fordert Anpassungen beim Bestandsschutz für Förderclubs und kritisiert DFL im Fall Hannover 96.
L'essentiel
- Das Bundeskartellamt sieht bei der Neuregelung des Bestandsschutzes für bisherige Förderclubs der 50+1-Regel weiterhin Nachbesserungsbedarf.
- Grund ist unter anderem die EuGH-Rechtsprechung.
- Auch das Vorgehen der DFL bei Hannover 96 wird kritisiert.
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Pourquoi c'est important
Das Bundeskartellamt und die DFL verständigten sich 2023 grundsätzlich auf Änderungen der 50+1-Regel, wobei Ausnahmen für Förderclubs umstritten bleiben.
Ausnahmen VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen
Bereits 2023 hatten sich die damalige DFL und das Kartellamt grundsätzlich auf Änderungen der umstrittenen 50+1-Regel verständigt. Man sehe aber weiterhin »bei der vorgesehenen Neuregelung des Bestandsschutzes für die bisherigen Förderclubs Nachbesserungsbedarf«, sagte Mundt.
Ausnahmen gibt es bisher für den VfL Wolfsburg und Bayer Leverkusen. Im Juni 2025 hatte das Kartellamt bereits Nachbesserungen gefordert: »Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben«, hieß es damals.
Leverkusen ist eng mit dem Chemiekonzern Bayer verbunden. Die langjährige Förderung bildete die Grundlage für eine Ausnahme von der 50+1-Regel, die nur dann gestattet wird, wenn ein Investor einen Verein mindestens 20 Jahre lang erheblich gefördert hat. Die Regel fand 1999 bei Leverkusen Anwendung.
Volkswagen erhielt 2001 eine Ausnahme für den VfL Wolfsburg. 2015 gab es diese dann auch bei der TSG 1899 Hoffenheim, wo Mäzen Dietmar Hopp die Mehrheit in der Fußball-Spielbetriebs-GmbH übernahm – bis der Club Ende 2023 zur regulären 50+1-Struktur zurückkehrte.
Der Fall Hannover 96
Zudem solle sichergestellt werden, »dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen konsequent beachtet werden«, sagte Kartellamtspräsident Mundt weiter. So habe die Deutsche Fußball Liga bei der Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an ihren Medienerlösen im Dezember 2023 im Falle von Hannover 96 nicht konsequent umgesetzt.
Questions ouvertes
- Wie sehen die konkreten Nachbesserungen beim Bestandsschutz aus?
- Welche Konsequenzen drohen der DFL im Fall Hannover 96?







