Kölln ruft Frühstücksflocken «Kölln Zauberfleks Schoko» wegen Fremdkörperverdachts zurück
L'essentiel
- Die Firma Kölln ruft die 375-Gramm-Packung ihrer Frühstücksflocken «Kölln Zauberfleks Schoko» mit MHD 17.04.2027 und Chargennummer L6165 wegen des Verdachts auf Fremdkörper zurück.
- Verbraucher in elf Bundesländern werden gebeten, das Produkt nicht zu verzehren und es im Geschäft zurückzugeben.
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Die Firma Kölln ruft die Frühstücksflocken «Kölln Zauberfleks Schoko» in der 375-Gramm-Packung wegen des Verdachts auf Fremdkörper zurück. Die betroffene Ware hat das Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 und die Chargennummer L6165.
Wegen des Verdachts auf Fremdkörper ruft die Firma Kölln die Frühstücksflocken «Kölln Zauberfleks Schoko» zurück. Betroffen ist die 375-Gramm-Packung.
Wie die Webseite lebensmittelwarnung.de mitteilte, ist die Ware mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 17.04.2027 betroffen. Die Chargennummer lautet L6165. Verkauft wurden die Frühstücksflocken in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.
Weiter hieß es, dass die potenziellen Fremdkörper eine Verletzungs- beziehungsweise Erstickungsgefahr darstellen. Verbraucher werden gebeten, das betroffene Produkt keinesfalls zu verzehren. Stattdessen solle die Packung in das Geschäft zurückgebracht werden, in dem sie gekauft wurde. Kunden erhalten den Angaben zufolge auch ohne Kassenbon bei Rückgabe des Produkts den Kaufpreis erstattet.




