Länder wehren sich gegen GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
L'essentiel
- Acht Bundesländer lehnen Teile des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes ab, da sie gravierende Folgen für Krankenhäuser, insbesondere Unikliniken, befürchten.
- Sie kritisieren die geplante Deckelung der Krankenhausvergütungen und Änderungen beim Pflegebudget.
- Die Krankenkassen verteidigen das Gesetz zur Stabilisierung der GKV-Finanzen.
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Acht Bundesländer lehnen zentrale Teile des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes ab, das die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und Beitragserhöhungen verhindern soll. Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Folgen für Krankenhäuser, insbesondere Universitätskliniken.
Berlin. Kurz vor der ersten Beratung des „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetzes“ im Bundestag wächst der Widerstand aus den Ländern. Acht Bundesländer lehnen zentrale Teile der Reform ab; auch der Bundesrat befasst sich am Freitag erstmals mit dem Vorhaben. In einer gemeinsamen Stellungnahme, die dem Handelsblatt exklusiv vorliegt, warnen die Wissenschaftsminister von Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein vor gravierenden Folgen für Krankenhäuser. Die Pläne dürften vor allem Universitätskliniken hart treffen.
Grundsätzlich unterstützen die Länder das Ziel von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren und weitere Beitragserhöhungen zu verhindern. Aus Sicht der Länder setzt die Reform allerdings an der falschen Stelle an. „Das Gesetz löst die zugrunde liegenden Probleme nicht, sondern verschiebt die Finanzierungsproblematik im Wesentlichen auf andere Ebenen“, schreiben die Minister in dem Papier. Die Folgen würden vor allem Krankenhäuser, Kommunen und Länder tragen müssen.
Der Zeitpunkt der Intervention ist bewusst gewählt. Zwar kann der Bundesrat das Gesetz nicht stoppen, weil es nicht zustimmungspflichtig ist. Die geschlossene Kritik aus acht Ländern dürfte aber den politischen Druck auf die Bundesregierung erhöhen, die entsprechenden Stellen in der Reform noch einmal zu überdenken.
Wie es hieß, sei das Problem auch in weiteren Bundesländern erkannt. Sogar die Ministerpräsidenten seien mit den Folgen der Reform für die Krankenhäuser vor Ort befasst und forderten Korrekturen.
Änderungen sind nach jetzigem Stand bis Ende Juni noch möglich, damit das Gesetz noch vor der Sommerpause im Juli verabschiedet werden kann.
Die Stellungnahme kommt nicht von den Landesgesundheitsministern, sondern von den Landeswissenschaftsministern. Das liegt daran, dass die von der Reform besonders betroffenen Universitätskliniken in den meisten Bundesländern den Wissenschaftsministerien zugeordnet sind.
Die wirtschaftliche Lage vieler Universitätskliniken ist bereits angespannt. Nach Angaben des Verbands „Die Deutschen Universitätsklinika“ schreiben rund drei Viertel der Häuser rote Zahlen. Nach Berechnungen der Länder würde die Reform die Universitätskliniken zusätzlich mit rund 800 Millionen Euro im Jahr belasten. In den Ländern hieß es, die Betriebskosten würden weniger vergütet, während die Pflichten erhöht würden. „Im Raum steht daher als Konsequenz des vorgelegten Entwurfs ein Wegbrechen von dringend benötigten Versorgungs-, Forschungs- und Lehrstrukturen“, warnen die Landesminister.
Besonders heftig wehren sich die Länder gegen die geplante Deckelung der Krankenhausvergütungen. Künftig sollen die Erlöse der Kliniken nur noch begrenzt steigen können – auch dann, wenn Personal-, Energie- oder Sachkosten deutlich stärker zulegen. Die Wissenschaftsminister halten das für widersprüchlich. Schließlich verhandeln die Krankenkassen die Vergütungen bislang selbst mit den Krankenhäusern.
Die geplante Gesetzesänderung „verlagert diese Verantwortung vollständig auf die Krankenhäuser“, kritisieren die Länder. Aus ihrer Sicht droht eine Spirale wachsender Defizite. Weil sich die Finanzierung jedes Jahr am Vorjahr orientiert, würden Unterdeckungen fortgeschrieben und verstärkt. Die Folgen könnten weitreichend sein: weniger Leistungen, längere Wartezeiten und zusätzlicher Druck auf das Personal.
Auch der Zeitpunkt wird bemängelt, schließlich sei die Krankenhausreform erst kürzlich gestartet. Und dieser zufolge sollen Universitätskliniken künftig zusätzliche Aufgaben übernehmen. Mit dem „GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz“ würde ihnen nun aber ein erheblicher Teil der finanziellen Spielräume genommen werden.
Auch die geplanten Änderungen beim Pflegebudget stoßen auf heftigen Widerstand. Die Länder befürchten, dass Kliniken künftig weniger Pflegekräfte finanzieren können, während die Personalvorgaben bestehen bleiben. „Wenn nun das Pflegebudget faktisch eingefroren wird, wird die Erfüllung der Personalvorgaben zukünftig nahezu unmöglich“, heißt es in der Stellungnahme. Gleichzeitig kritisieren die Minister die geplante Ausweitung der Prüfungen durch den Medizinischen Dienst. Statt Bürokratie abzubauen, schaffe die Reform neue Dokumentations- und Kontrollpflichten.
Beim GKV-Spitzenverband stößt die Kritik auf wenig Verständnis. Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis fordert, das Gesetz möglichst schnell zu verabschieden. „Es ist dringend notwendig, dass die Reform jetzt zügig durch den Gesetzgebungsprozess kommt“, sagte sie dem Handelsblatt. Die gesetzliche Krankenversicherung brauche die darin vorgesehenen Einsparungen, um die 75 Millionen Versicherten im nächsten Jahr ohne erneute Beitragssatzerhöhungen gut versorgen zu können.
Jede Abschwächung der Reform hätte Folgen für die Beitragszahler. „Jeder Euro, der weniger eingespart wird, geht am Ende in höhere Krankenkassenbeiträge. Das wäre schlecht für unsere Versicherten, deren Arbeitgeber und die Wirtschaft insgesamt“, sagte sie.
Mit Blick auf die Länder wird Stoff-Ahnis deutlich: „Aus den Bundesländern ertönen im aktuellen Reformkontext wiederholt deutliche Vetos, was angeblich alles nicht geht, aber auf konstruktive Vorschläge, wie die Finanzsituation in den Griff zu bekommen ist, wartet man vergeblich.“ Zugleich erinnert sie daran, dass die Länder selbst Verantwortung tragen: „Ich denke da nur an die schon seit Jahrzehnten bestehende Weigerung der Bundesländer, die notwendigen Krankenhausinvestitionen vollständig zu finanzieren.“
Nicht nur die Krankenhäuser, auch die Pharmaindustrie soll aus Sicht der Krankenkassen stärker zur Finanzierung beitragen. Besonders umstritten ist der geplante dynamische Herstellerabschlag, also ein Rabatt, den Pharmaunternehmen den Krankenkassen jährlich abhängig von den Arzneimittelpreisen und GKV-Ausgaben gewähren sollen. Pharmavertreter kritisierten immer wieder, dass es so schwer sei, für die kommenden zwei bis drei Jahre zu planen und Investitionsentscheidungen zu treffen.
Mehr als 30 Pharmachefs baten Kanzler Friedrich Merz in einem Brief um ein persönliches Gespräch. Eine Antwort blieb aus, ein Treffen soll gestern stattgefunden haben. Pfizer-Chef Albert Bourla hatte seine Teilnahme an der Investorenkonferenz des Kanzlers abgesagt und die geplanten Kürzungen als Hindernis für langfristige Investitionen kritisiert.
Daraufhin haben Gesundheitspolitiker der SPD in einem Namenspapier, das dem Handelsblatt vorliegt, vorgeschlagen, die im Kabinettsentwurf vorgesehene Standortkomponente deutlich auszuweiten. Bislang sollen vor allem forschende und produzierende Pharmaunternehmen von den neuen Sparauflagen ausgenommen werden. Die SPD-Politiker wollen zusätzlich auch Investitionen und Beschäftigung berücksichtigen und damit einen größeren Teil der Branche entlasten.
Die CSU schlägt eine Alternative zur Standortkomponente vor. CSU-Politiker Stephan Pilsinger sagte dem Handelsblatt: „Wir schlagen vor, die Dynamisierung aus dem Gesetzestext zu streichen und stattdessen einen verbindlichen zweistelligen Herstellerrabatt einzuführen.“ Aus Parlamentskreisen war die konkrete Zahl von 15,5 Prozent zu hören.
Die Krankenkassenverbandschefin sieht in Entlastungen der Pharmaindustrie massive Probleme: „Arzneimittelausgaben sind mittlerweile der zweitgrößte Kostenblock der gesetzlichen Krankenversicherung. Den jüngsten Erpressungsversuchen der Pharmaindustrie mit dem Ziel, nun auch noch den dynamischen Herstellerabschlag zu kippen, darf nicht nachgegeben werden.“
Allerdings warnt der Verband der forschenden Arzneimittelhersteller seit Wochen vor negativen Folgen für die Unikliniken. Das Gesetz signalisiere den Unternehmen, „klinische Studien zurückzufahren“, hieß es. Unternehmen würden nur vom Herstellerabschlag ausgenommen, wenn sie fünf Prozent ihrer Probanden aus Deutschland rekrutierten und die Hälfte der Produktion in Deutschland hätten. „Das schafft so gut wie niemand.“
À surveiller
Perspective IA — des possibilités, pas des certitudes
Das Gesetz wird mit Änderungen verabschiedet, um den Widerstand der Länder teilweise zu adressieren.
Probable · En quelques semaines
Die Pharmaindustrie wird weiterhin Druck auf die Regierung ausüben, um den Herstellerabschlag zu reduzieren.
Très probable · Moyen terme
Questions ouvertes
- Wie werden die Länder auf den anhaltenden Widerstand reagieren?
- Wird es noch signifikante Änderungen am Gesetzesentwurf geben?
- Welche konkreten Auswirkungen hat die Pharmaregulierungen auf Investitionsentscheidungen?
- Wie werden die Krankenkassen auf die Forderungen nach Korrekturen eingehen?


