Marine Le Pen in zweiter Instanz wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt
L'essentiel
- Marine Le Pen wurde in zweiter Instanz wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen.
- Das Pariser Berufungsgericht verurteilte sie zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, und einer Geldstrafe von 100.000 Euro.
- Sie kann die Haft mit einer elektronischen Fußfessel ableisten und darf 2027 antreten.
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Marine Le Pen wurde in zweiter Instanz wegen Veruntreuung von EU-Geldern schuldig gesprochen. Das Pariser Berufungsgericht verurteilte sie zu drei Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, und einer Geldstrafe von 100.000 Euro. Sie kann die Haft mit einer elektronischen Fußfessel ableisten und darf 2027 antreten.




